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    Karl · angelegt
     

    Neue Veröffentlichung alter Erkenntnisse Anhand vorliegender wissenschaftlicher Erkenntnisse sind insbesondere beim Arbeitnehmerschutz hohe Schutzstandards zu verwirklichen. Gerade Arbeitnehmer müssen vor den bekannten Langzeitwirkungen von EMF Einwirkungen geschützt werden, wie die neueste Veröffentlichung in der Broschürenreihe "Wirkungen des Mobil- und Kommunikationsfunks" der Kompetenzinitiative vom April 2012 die Schrift von Prof. Dr. med. Karl Hecht wieder mal aufzeigt: "Zu den Folgen der Langzeiteinwirkungen von Elektrosmog".

    Der in erster Fassung bereits 1997 vorgelegte Forschungsbericht von Prof. K. Hecht und seinem Mitarbeiter U. Balzert geht auf einen Auftrag des damaligen Bundesamts für Telekommunikation (heute: Bundesnetzagentur) zurück. Die beiden Wissenschaftler sollten russischsprachige Studien zur Langzeitwirkung elektromagnetischer Felder auswerten. Deren Basis war ein ausgedehntes Datenmaterial (über 1.500 Studien), das sich jährlichen arbeitsmedizinischen und arbeitshygienischen Untersuchungen verdankte, die in der Sowjetunion für den beruflichen Umgang mit elektromagnetischen Feldern vorgeschrieben waren. MEHR: http://www.kompetenzinitiative.net/publikationen/pressemitteilungenpressemitteilungen/langzeitwirkungen-elektromagnetischer-felder.html

    twirkungen-elektromagnetischer-felder.html

    verdankte, die in der Sowjetunion für den beruflichen Umgang mit elektromagnetischen Feldern vorgeschrieben waren. Bundesnetzagentur) zurück. Die beiden Wissenschaftler haben 878 der über 1.500 russischsprachigen Studien zur Langzeitwirkung elektromagnetischer Felder ausgewertet.

    Auf breiter medizinisch-biowissenschaftlicher Grundlage und an Beobachtungszeiträumen von bis zu zwei Jahrzehnten zeigt Hecht, in wie zentraler Weise Funktionsstörungen und Schädigungen des Organismus von der Einwirkungsdauer der Strahlung abhängen. Er zeigt weiter, dass die Schädigungen überwiegend bei Strahlungsintensitäten unterhalb der in der Sowjetunion geltenden Grenzwerte auftraten, die bereits um drei Zehnerpotenzen niedriger angesetzt waren als die heute in Deutschland geltenden.

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    Karl · angelegt
     

    Neue Veröffentlichung alter Erkenntnisse Anhand vorliegender wissenschaftlicher Erkenntnisse sind insbesondere beim Arbeitnehmerschutz hohe Schutzstandards zu verwirklichen. Gerade Arbeitnehmer müssen vor den bekannten Langzeitwirkungen von EMF Einwirkungen geschützt werden, wie die neueste Veröffentlichung in der Broschürenreihe "Wirkungen des Mobil- und Kommunikationsfunks" der Kompetenzinitiative vom April 2012 die Schrift von Prof. Dr. med. Karl Hecht wieder mal aufzeigt: "Zu den Folgen der Langzeiteinwirkungen von Elektrosmog".

    Der in erster Fassung bereits 1997 vorgelegte Forschungsbericht von Prof. K. Hecht und seinem Mitarbeiter U. Balzert geht auf einen Auftrag des damaligen Bundesamts für Telekommunikation (heute: Bundesnetzagentur) zurück. Die beiden Wissenschaftler sollten russischsprachige Studien zur Langzeitwirkung elektromagnetischer Felder auswerten. Deren Basis war ein ausgedehntes Datenmaterial (über 1.500 Studien), das sich jährlichen arbeitsmedizinischen und arbeitshygienischen Untersuchungen verdankte, die in der Sowjetunion für den beruflichen Umgang mit elektromagnetischen Feldern vorgeschrieben waren. MEHR: http://www.kompetenzinitiative.net/publikationen/pressemitteilungenpressemitteilungen/langzeitwirkungen-elektromagnetischer-felder.html

    twirkungen-elektromagnetischer-felder.html

    verdankte, die in der Sowjetunion für den beruflichen Umgang mit elektromagnetischen Feldern vorgeschrieben waren. Bundesnetzagentur) zurück. Die beiden Wissenschaftler haben 878 der über 1.500 russischsprachigen Studien zur Langzeitwirkung elektromagnetischer Felder ausgewertet.

    Auf breiter medizinisch-biowissenschaftlicher Grundlage und an Beobachtungszeiträumen von bis zu zwei Jahrzehnten zeigt Hecht, in wie zentraler Weise Funktionsstörungen und Schädigungen des Organismus von der Einwirkungsdauer der Strahlung abhängen. Er zeigt weiter, dass die Schädigungen überwiegend bei Strahlungsintensitäten unterhalb der in der Sowjetunion geltenden Grenzwerte auftraten, die bereits um drei Zehnerpotenzen niedriger angesetzt waren als die heute in Deutschland geltenden.