Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern
Die Enquetekommission empfiehlt, ... darauf hinzuwirken, dass der Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern hinsichtlich der Auswirkung von elektromagnetischen Feldern (EMF), insbesondere durch die Zunahme funkbasierter Techniken unter Einbezug der Vorsorge, gesetzlich geregelt wird. Hierbei sind besondere Personengruppen, wie z.B. Implantatträger, Schwangere, jugendliche Auszubildende, Arbeitnehmer mit besonderen Empfindlichkeiten gegenüber elektromagnetischen Feldern, sowie Arbeitnehmer mit sonstigen Handicaps zu berücksichtigen. Ebenso sind alle bekannten (Aus-)Wirkungen wie z.B. athermischen Wirkungen und Langzeitschädigungen, sowie mulitkausale Geschehensverläufe und Kombinationswirkungen von Umweltnoxen, auch unter Beachtung des aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnisstands, in die Vorsorge - Überlegungen mit einzubeziehen. Eine Diskriminierung/Psychologisierung von Erkrankten, deren Beschwerdebilder sich aus Umweltnoxen ergeben, muss ausgeschlossen sein.
Stony ist dafür
Guter Vorschlag. Leider haben die aktuelle wie auch die Vorgänger-Bundesregierungen auf dem Gebiet des Schutzes vor nicht-ionisierender Strahlung kläglich versagt, sind dem Lockruf des Geldes erlegen und haben (nicht nur hier) zugelassen, dass anstelle einer verantwortungsvollen Politik, bei der der Schutz des Einzelnen im Mittelpunkt steht, mächtige Lobby-Interessen unsere Lebensverhältnisse bestimmen.