Papier: 3.3.5 Chancen der Inklusion
Originalversion
1 | IT-unterstützte Erwerbstätigkeit eröffnet aufgrund ihrer |
2 | räumlichen und zeitlichen Flexibilisierungspotenziale [FN: |
3 | Vgl. hierzu Abschnitt 3.3.1.] neue Gestaltungsoptionen für |
4 | eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dies gilt |
5 | namentlich für die durch digitale Vernetzung möglich |
6 | gewordenen Formen mobiler Arbeit und hier insbesondere für |
7 | die Variante der alternierenden Tele(heim)arbeit. Vor allem |
8 | drei Faktoren sind es, die bei dieser Arbeitsform dazu |
9 | beitragen können, die Handlungsspielräume der Beschäftigten |
10 | – ob Frauen oder Männer – zu erweitern und deren |
11 | Lebenszufriedenheit zu erhöhen, „da diese unter anderem |
12 | verbesserte Möglichkeiten haben, persönlichen |
13 | Verpflichtungen (z. B. der Pflege älterer Angehöriger, der |
14 | Beaufsichtigung von Kindern) nachzukommen“ (Stock-Homburg |
15 | 2011): |
16 | |
17 | Zum ersten erbringt Telearbeit aufgrund des Wegfalls von |
18 | Wegezeiten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz in aller Regel |
19 | einen Zeitgewinn für die Betroffenen, der zumindest partiell |
20 | auch für die Wahrnehmung privater Aufgaben verwendet werden |
21 | kann. [FN: In einer Stellungnahme gegenüber der |
22 | Enquete-Kommission wurde hierzu am Beispiel einer Erhebung |
23 | zur Telearbeit bei der Deutschen Telekom berichtet, dass |
24 | sich nach den Angaben von 41% der befragten |
25 | Telebeschäftigten „ihre tägliche Gesamtarbeitszeit in und |
26 | wegen der neuen Arbeitszeitform erhöht habe – zu Hause werde |
27 | die Arbeitszeit nicht selten länger ausgedehnt als im |
28 | Betrieb, wobei 29% davon ausgingen, dass diese |
29 | ‚schleichende‘ Arbeitszeitverlängerung auf eine |
30 | Größenordnung von über zwei Stunden pro Woche veranschlagt |
31 | werden könne. Anders stellte sich die Situation der |
32 | Telebeschäftigten jedoch bei der ‚arbeitsgebundenen‘ Zeit |
33 | dar – der Summe aus reiner Arbeitszeit und Wegezeiten also. |
34 | Hier gingen zwei Drittel […] von einer Verkürzung aus, die |
35 | von 19% (der Befragten) auf eine doch erhebliche |
36 | Größenordnung von über fünf Stunden wöchentlich taxiert |
37 | wurde. Im Ergebnis führt Telearbeit also offenbar dazu, dass |
38 | viele zwar einerseits länger arbeiten, gleichwohl aber – vor |
39 | allem bedingt durch den Wegfall von Anfahrtszeiten – mehr |
40 | Zeit für sich und ihre Familie haben.“ (Schwemmle 2010, S. |
41 | 15f.)] |
42 | |
43 | Zum zweiten ermöglicht Telearbeit eine Variabilisierung |
44 | von Arbeitszeiten, die sich – eher als dies im Rahmen |
45 | betriebsgebundener Arrangements möglich ist – wenigstens |
46 | teilweise auch in „Tagesrandlagen“ platzieren lassen, |
47 | wodurch die Erledigung nicht-beruflicher Verpflichtungen |
48 | während klassischer Arbeitszeitphasen möglich wird. |
49 | |
50 | Zum dritten erlaubt auch die durch Arbeit im häuslichen |
51 | Bereich eher gegebene räumliche Nähe zu |
52 | Kinderbetreuungsangeboten, Einkaufsmöglichkeiten, |
53 | Sportstätten u.ä. eine bessere Koordination beruflicher und |
54 | privater Anforderungen. |
55 | |
56 | Die positiven Wirkungen dieser Faktoren konnten in einer |
57 | Vielzahl empirischer Studien [FN: Vgl. für viele andere nur |
58 | Junghanns / Pech 2008, Seger 2005, und Winker 2003.] |
59 | verifiziert werden, die den Beleg erbracht haben, „dass sich |
60 | mit dieser neuen Form IT-gestützten Arbeitens in zeitweise |
61 | häuslicher Umgebung Chancen für eine flexiblere individuelle |
62 | Lebensgestaltung von Frauen und Männern ergeben […]. Die |
63 | Synchronisation verschiedener Anforderungen aus den |
64 | unterschiedlichen Arbeits- und Lebensbereichen wird |
65 | einfacher. Während von einer besseren organisatorischen |
66 | Vereinbarkeit von Beruf und Familie beide Geschlechter |
67 | gleichermaßen profitieren, ermöglicht alternierende |
68 | Telearbeit vor allem Frauen in traditionellen |
69 | Geschlechterarrangements die Integration des Berufs in eine |
70 | Lebenssituation, die von familiären Verpflichtungen geprägt |
71 | ist. Bei Männern gewinnt andersherum in einer stark auf den |
72 | Beruf ausgerichteten Lebensphase die Beschäftigung mit der |
73 | Familie mehr Raum.“ (Winker 2003, S. 73f.) |
74 | |
75 | Die genannten Benefits ortsflexibler digitaler Arbeit, die |
76 | zumindest teilweise auch im häuslichen Umfeld erbracht |
77 | werden kann, kommen potenziell all denjenigen |
78 | Beschäftigtengruppen zugute, für deren Bedürfnisse oder |
79 | spezifische Lebensumstände eine permanente Präsenz im |
80 | Betrieb kein optimales Arrangement darstellt. Dies gilt etwa |
81 | für Arbeitnehmer, bei denen alternierende Tele(heim)arbeit |
82 | ein Element alternsgerechteren Arbeitens darstellen und |
83 | einen gleitenden Übergang in die Nichterwerbsphase |
84 | erleichtern kann. Ebenso sind IT-gestützte Arbeitsformen |
85 | auch für in ihrer Beweglichkeit beeinträchtigte Beschäftigte |
86 | eine Option. |
87 | |
88 | |
89 | |
90 | |
91 | Barrierefreiheit: Den digitalen Mehrwert für alle sinnvoll |
92 | nutzen |
93 | |
94 | |
95 | Eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit |
96 | Beeinträchtigungen [FN: Angelehnt an die |
97 | UN-Behindertenrechtskonvention |
98 | (https://www.un.org/Depts/german/uebereinkommen/ar61106-dbgb |
99 | l.pdf) liegt hier ein Verständnis von Behinderung zu Grunde, |
100 | das aus dem Wechselverhältnis zwischen Menschen mit |
101 | Beeinträchtigungen und Barrieren in der Einstellung sowie |
102 | der Umwelt entsteht und im Ergebnis die gleichberechtigte, |
103 | uneingeschränkte und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft |
104 | behindert. Man ist also nicht behindert, sondern wird |
105 | mangels Barrierefreiheit und mangels angemessener |
106 | Vorkehrungen, wie personaler und technologischer Assistenz, |
107 | an der gesellschaftlichen Teilhabe behindert.] in der |
108 | digitalen Welt muss befördert und beschleunigt werden. Die |
109 | Digitalisierung weiter Teile des Lebens schafft gerade für |
110 | Menschen mit Beeinträchtigungen zahlreiche neue |
111 | Teilhabechancen. Gleichzeitig stellt die Digitalisierung und |
112 | Durchdringung des Lebens durch das Internet Menschen mit |
113 | Beeinträchtigungen vor neue Herausforderungen. Menschen mit |
114 | Seh- oder Hörbehinderung sind oftmals mit dem Umstand |
115 | konfrontiert, an wesentlichen Inhalten der Medienwelt nicht |
116 | teilhaben zu können. Durch die Digitalisierung kompletter |
117 | Lebensbereiche, somit auch in verschiedenen |
118 | Arbeitskontexten, können Menschen mit Beeinträchtigungen von |
119 | diesen, ins Digitale transformierten Bereichen komplett |
120 | abgeschnitten sein. Um hier Abhilfe zu schaffen, sind |
121 | deshalb über die letzten Jahre und Jahrzehnte immer wieder |
122 | mehr oder weniger geeignete Formen der Darbietung von |
123 | medialen Inhalten entwickelt worden. |
124 | |
125 | Ob die Digitalisierung auch zu realen Verbesserungen für |
126 | Menschen mit Beeinträchtigungen führt, hängt ganz |
127 | entscheidend davon ab, ob es Gesellschaft und Politik |
128 | gelingt, entsprechende Anreize zu schaffen und |
129 | voranzutreiben, um eine verbesserte digitale Teilhabe von |
130 | Menschen mit Beeinträchtigungen zu fördern. Technische |
131 | Strukturen dürfen für Menschen mit Beeinträchtigungen kein |
132 | Hinderniss für eine Teilhabe am Arbeitsmarkt darstellen. |
133 | Maßgebend sind hier das in Artikel 3 des Grundgesetzes |
134 | verankerte Gleichbehandlungsprinzip von Menschen mit und |
135 | ohne Behinderung sowie die auch von Deutschland ratifizierte |
136 | UN-Konvention für Menschen mit Behinderung genauso wie |
137 | einfachgesetzliche Normen wie das |
138 | Behindertengleichstellungsgesetz und Verordnungen wie die |
139 | "zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik“ (BITV). |
140 | |
141 | Menschen mit Beeinträchtigungen können derzeit an vielen |
142 | Angeboten, die durch digitalisierte und internetbasierte |
143 | Dienste an- und dargeboten werden, nicht teilhaben. Dieses |
144 | Problem entsteht, wenn bereits im Designprozess nicht die |
145 | verschiedenen Fähigkeiten und Bedürfnisse von Menschen |
146 | einbezogen werden. Zwei resultierende Probleme ergeben sich |
147 | daraus: Einerseits kann die Ein- oder Ausgabe von |
148 | Information technisch unmöglich oder mangelhaft sein, in dem |
149 | beispielsweise keine Bildschirmtastatur zur vereinfachten |
150 | Eingabe angeboten wird, bzw. Angeboten werden kann. Dies |
151 | kann beispielsweise an unzureichender Programmierung von |
152 | Software und Betriebssystemen und ihren Schnittstellen |
153 | liegen. Andererseits kann ein bestimmtes Informationsangebot |
154 | (beispielsweise eine Stellenbörse im Internet) auch logisch |
155 | so aufgebaut sein, dass es sich nur über eine bestimmte Art, |
156 | beispielsweise die visuelle Wahrnehmung, erschließen lässt |
157 | und eine alternative Erfassung der Inhalte z.B. über |
158 | Programme, die Texte vorlesen können, unmöglich ist. Hier |
159 | gilt es Abhilfe zu schaffen. |
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | IT-unterstützte Erwerbstätigkeit eröffnet aufgrund ihrer |
2 | räumlichen und zeitlichen Flexibilisierungspotenziale [FN: |
3 | Vgl. hierzu Abschnitt 3.3.1.] neue Gestaltungsoptionen für |
4 | eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dies gilt |
5 | namentlich für die durch digitale Vernetzung möglich |
6 | gewordenen Formen mobiler Arbeit und hier insbesondere für |
7 | die Variante der alternierenden Tele(heim)arbeit. Vor allem |
8 | drei Faktoren sind es, die bei dieser Arbeitsform dazu |
9 | beitragen können, die Handlungsspielräume der Beschäftigten |
10 | – ob Frauen oder Männer – zu erweitern und deren |
11 | Lebenszufriedenheit zu erhöhen, „da diese unter anderem |
12 | verbesserte Möglichkeiten haben, persönlichen |
13 | Verpflichtungen (z. B. der Pflege älterer Angehöriger, der |
14 | Beaufsichtigung von Kindern) nachzukommen“ (Stock-Homburg |
15 | 2011): |
16 | |
17 | Zum ersten erbringt Telearbeit aufgrund des Wegfalls von |
18 | Wegezeiten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz in aller Regel |
19 | einen Zeitgewinn für die Betroffenen, der zumindest partiell |
20 | auch für die Wahrnehmung privater Aufgaben verwendet werden |
21 | kann. [FN: In einer Stellungnahme gegenüber der |
22 | Enquete-Kommission wurde hierzu am Beispiel einer Erhebung |
23 | zur Telearbeit bei der Deutschen Telekom berichtet, dass |
24 | sich nach den Angaben von 41% der befragten |
25 | Telebeschäftigten „ihre tägliche Gesamtarbeitszeit in und |
26 | wegen der neuen Arbeitszeitform erhöht habe – zu Hause werde |
27 | die Arbeitszeit nicht selten länger ausgedehnt als im |
28 | Betrieb, wobei 29% davon ausgingen, dass diese |
29 | ‚schleichende‘ Arbeitszeitverlängerung auf eine |
30 | Größenordnung von über zwei Stunden pro Woche veranschlagt |
31 | werden könne. Anders stellte sich die Situation der |
32 | Telebeschäftigten jedoch bei der ‚arbeitsgebundenen‘ Zeit |
33 | dar – der Summe aus reiner Arbeitszeit und Wegezeiten also. |
34 | Hier gingen zwei Drittel […] von einer Verkürzung aus, die |
35 | von 19% (der Befragten) auf eine doch erhebliche |
36 | Größenordnung von über fünf Stunden wöchentlich taxiert |
37 | wurde. Im Ergebnis führt Telearbeit also offenbar dazu, dass |
38 | viele zwar einerseits länger arbeiten, gleichwohl aber – vor |
39 | allem bedingt durch den Wegfall von Anfahrtszeiten – mehr |
40 | Zeit für sich und ihre Familie haben.“ (Schwemmle 2010, S. |
41 | 15f.)] |
42 | |
43 | Zum zweiten ermöglicht Telearbeit eine Variabilisierung |
44 | von Arbeitszeiten, die sich – eher als dies im Rahmen |
45 | betriebsgebundener Arrangements möglich ist – wenigstens |
46 | teilweise auch in „Tagesrandlagen“ platzieren lassen, |
47 | wodurch die Erledigung nicht-beruflicher Verpflichtungen |
48 | während klassischer Arbeitszeitphasen möglich wird. |
49 | |
50 | Zum dritten erlaubt auch die durch Arbeit im häuslichen |
51 | Bereich eher gegebene räumliche Nähe zu |
52 | Kinderbetreuungsangeboten, Einkaufsmöglichkeiten, |
53 | Sportstätten u.ä. eine bessere Koordination beruflicher und |
54 | privater Anforderungen. |
55 | |
56 | Die positiven Wirkungen dieser Faktoren konnten in einer |
57 | Vielzahl empirischer Studien [FN: Vgl. für viele andere nur |
58 | Junghanns / Pech 2008, Seger 2005, und Winker 2003.] |
59 | verifiziert werden, die den Beleg erbracht haben, „dass sich |
60 | mit dieser neuen Form IT-gestützten Arbeitens in zeitweise |
61 | häuslicher Umgebung Chancen für eine flexiblere individuelle |
62 | Lebensgestaltung von Frauen und Männern ergeben […]. Die |
63 | Synchronisation verschiedener Anforderungen aus den |
64 | unterschiedlichen Arbeits- und Lebensbereichen wird |
65 | einfacher. Während von einer besseren organisatorischen |
66 | Vereinbarkeit von Beruf und Familie beide Geschlechter |
67 | gleichermaßen profitieren, ermöglicht alternierende |
68 | Telearbeit vor allem Frauen in traditionellen |
69 | Geschlechterarrangements die Integration des Berufs in eine |
70 | Lebenssituation, die von familiären Verpflichtungen geprägt |
71 | ist. Bei Männern gewinnt andersherum in einer stark auf den |
72 | Beruf ausgerichteten Lebensphase die Beschäftigung mit der |
73 | Familie mehr Raum.“ (Winker 2003, S. 73f.) |
74 | |
75 | Die genannten Benefits ortsflexibler digitaler Arbeit, die |
76 | zumindest teilweise auch im häuslichen Umfeld erbracht |
77 | werden kann, kommen potenziell all denjenigen |
78 | Beschäftigtengruppen zugute, für deren Bedürfnisse oder |
79 | spezifische Lebensumstände eine permanente Präsenz im |
80 | Betrieb kein optimales Arrangement darstellt. Dies gilt etwa |
81 | für Arbeitnehmer, bei denen alternierende Tele(heim)arbeit |
82 | ein Element alternsgerechteren Arbeitens darstellen und |
83 | einen gleitenden Übergang in die Nichterwerbsphase |
84 | erleichtern kann. Ebenso sind IT-gestützte Arbeitsformen |
85 | auch für in ihrer Beweglichkeit beeinträchtigte Beschäftigte |
86 | eine Option. |
87 | |
88 | |
89 | |
90 | |
91 | Barrierefreiheit: Den digitalen Mehrwert für alle sinnvoll |
92 | nutzen |
93 | |
94 | |
95 | Eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit |
96 | Beeinträchtigungen [FN: Angelehnt an die |
97 | UN-Behindertenrechtskonvention |
98 | (https://www.un.org/Depts/german/uebereinkommen/ar61106-dbgb |
99 | l.pdf) liegt hier ein Verständnis von Behinderung zu Grunde, |
100 | das aus dem Wechselverhältnis zwischen Menschen mit |
101 | Beeinträchtigungen und Barrieren in der Einstellung sowie |
102 | der Umwelt entsteht und im Ergebnis die gleichberechtigte, |
103 | uneingeschränkte und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft |
104 | behindert. Man ist also nicht behindert, sondern wird |
105 | mangels Barrierefreiheit und mangels angemessener |
106 | Vorkehrungen, wie personaler und technologischer Assistenz, |
107 | an der gesellschaftlichen Teilhabe behindert.] in der |
108 | digitalen Welt muss befördert und beschleunigt werden. Die |
109 | Digitalisierung weiter Teile des Lebens schafft gerade für |
110 | Menschen mit Beeinträchtigungen zahlreiche neue |
111 | Teilhabechancen. Gleichzeitig stellt die Digitalisierung und |
112 | Durchdringung des Lebens durch das Internet Menschen mit |
113 | Beeinträchtigungen vor neue Herausforderungen. Menschen mit |
114 | Seh- oder Hörbehinderung sind oftmals mit dem Umstand |
115 | konfrontiert, an wesentlichen Inhalten der Medienwelt nicht |
116 | teilhaben zu können. Durch die Digitalisierung kompletter |
117 | Lebensbereiche, somit auch in verschiedenen |
118 | Arbeitskontexten, können Menschen mit Beeinträchtigungen von |
119 | diesen, ins Digitale transformierten Bereichen komplett |
120 | abgeschnitten sein. Um hier Abhilfe zu schaffen, sind |
121 | deshalb über die letzten Jahre und Jahrzehnte immer wieder |
122 | mehr oder weniger geeignete Formen der Darbietung von |
123 | medialen Inhalten entwickelt worden. |
124 | |
125 | Ob die Digitalisierung auch zu realen Verbesserungen für |
126 | Menschen mit Beeinträchtigungen führt, hängt ganz |
127 | entscheidend davon ab, ob es Gesellschaft und Politik |
128 | gelingt, entsprechende Anreize zu schaffen und |
129 | voranzutreiben, um eine verbesserte digitale Teilhabe von |
130 | Menschen mit Beeinträchtigungen zu fördern. Technische |
131 | Strukturen dürfen für Menschen mit Beeinträchtigungen kein |
132 | Hinderniss für eine Teilhabe am Arbeitsmarkt darstellen. |
133 | Maßgebend sind hier das in Artikel 3 des Grundgesetzes |
134 | verankerte Gleichbehandlungsprinzip von Menschen mit und |
135 | ohne Behinderung sowie die auch von Deutschland ratifizierte |
136 | UN-Konvention für Menschen mit Behinderung genauso wie |
137 | einfachgesetzliche Normen wie das |
138 | Behindertengleichstellungsgesetz und Verordnungen wie die |
139 | "zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik“ (BITV). |
140 | |
141 | Menschen mit Beeinträchtigungen können derzeit an vielen |
142 | Angeboten, die durch digitalisierte und internetbasierte |
143 | Dienste an- und dargeboten werden, nicht teilhaben. Dieses |
144 | Problem entsteht, wenn bereits im Designprozess nicht die |
145 | verschiedenen Fähigkeiten und Bedürfnisse von Menschen |
146 | einbezogen werden. Zwei resultierende Probleme ergeben sich |
147 | daraus: Einerseits kann die Ein- oder Ausgabe von |
148 | Information technisch unmöglich oder mangelhaft sein, in dem |
149 | beispielsweise keine Bildschirmtastatur zur vereinfachten |
150 | Eingabe angeboten wird, bzw. Angeboten werden kann. Dies |
151 | kann beispielsweise an unzureichender Programmierung von |
152 | Software und Betriebssystemen und ihren Schnittstellen |
153 | liegen. Andererseits kann ein bestimmtes Informationsangebot |
154 | (beispielsweise eine Stellenbörse im Internet) auch logisch |
155 | so aufgebaut sein, dass es sich nur über eine bestimmte Art, |
156 | beispielsweise die visuelle Wahrnehmung, erschließen lässt |
157 | und eine alternative Erfassung der Inhalte z.B. über |
158 | Programme, die Texte vorlesen können, unmöglich ist. Hier |
159 | gilt es Abhilfe zu schaffen. |
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