Papier: 3.3.5 Chancen der Inklusion

Originalversion

1 IT-unterstützte Erwerbstätigkeit eröffnet aufgrund ihrer
2 räumlichen und zeitlichen Flexibilisierungspotenziale [FN:
3 Vgl. hierzu Abschnitt 3.3.1.] neue Gestaltungsoptionen für
4 eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dies gilt
5 namentlich für die durch digitale Vernetzung möglich
6 gewordenen Formen mobiler Arbeit und hier insbesondere für
7 die Variante der alternierenden Tele(heim)arbeit. Vor allem
8 drei Faktoren sind es, die bei dieser Arbeitsform dazu
9 beitragen können, die Handlungsspielräume der Beschäftigten
10 – ob Frauen oder Männer – zu erweitern und deren
11 Lebenszufriedenheit zu erhöhen, „da diese unter anderem
12 verbesserte Möglichkeiten haben, persönlichen
13 Verpflichtungen (z. B. der Pflege älterer Angehöriger, der
14 Beaufsichtigung von Kindern) nachzukommen“ (Stock-Homburg
15 2011):
16
17  Zum ersten erbringt Telearbeit aufgrund des Wegfalls von
18 Wegezeiten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz in aller Regel
19 einen Zeitgewinn für die Betroffenen, der zumindest partiell
20 auch für die Wahrnehmung privater Aufgaben verwendet werden
21 kann. [FN: In einer Stellungnahme gegenüber der
22 Enquete-Kommission wurde hierzu am Beispiel einer Erhebung
23 zur Telearbeit bei der Deutschen Telekom berichtet, dass
24 sich nach den Angaben von 41% der befragten
25 Telebeschäftigten „ihre tägliche Gesamtarbeitszeit in und
26 wegen der neuen Arbeitszeitform erhöht habe – zu Hause werde
27 die Arbeitszeit nicht selten länger ausgedehnt als im
28 Betrieb, wobei 29% davon ausgingen, dass diese
29 ‚schleichende‘ Arbeitszeitverlängerung auf eine
30 Größenordnung von über zwei Stunden pro Woche veranschlagt
31 werden könne. Anders stellte sich die Situation der
32 Telebeschäftigten jedoch bei der ‚arbeitsgebundenen‘ Zeit
33 dar – der Summe aus reiner Arbeitszeit und Wegezeiten also.
34 Hier gingen zwei Drittel […] von einer Verkürzung aus, die
35 von 19% (der Befragten) auf eine doch erhebliche
36 Größenordnung von über fünf Stunden wöchentlich taxiert
37 wurde. Im Ergebnis führt Telearbeit also offenbar dazu, dass
38 viele zwar einerseits länger arbeiten, gleichwohl aber – vor
39 allem bedingt durch den Wegfall von Anfahrtszeiten – mehr
40 Zeit für sich und ihre Familie haben.“ (Schwemmle 2010, S.
41 15f.)]
42
43  Zum zweiten ermöglicht Telearbeit eine Variabilisierung
44 von Arbeitszeiten, die sich – eher als dies im Rahmen
45 betriebsgebundener Arrangements möglich ist – wenigstens
46 teilweise auch in „Tagesrandlagen“ platzieren lassen,
47 wodurch die Erledigung nicht-beruflicher Verpflichtungen
48 während klassischer Arbeitszeitphasen möglich wird.
49
50  Zum dritten erlaubt auch die durch Arbeit im häuslichen
51 Bereich eher gegebene räumliche Nähe zu
52 Kinderbetreuungsangeboten, Einkaufsmöglichkeiten,
53 Sportstätten u.ä. eine bessere Koordination beruflicher und
54 privater Anforderungen.
55
56 Die positiven Wirkungen dieser Faktoren konnten in einer
57 Vielzahl empirischer Studien [FN: Vgl. für viele andere nur
58 Junghanns / Pech 2008, Seger 2005, und Winker 2003.]
59 verifiziert werden, die den Beleg erbracht haben, „dass sich
60 mit dieser neuen Form IT-gestützten Arbeitens in zeitweise
61 häuslicher Umgebung Chancen für eine flexiblere individuelle
62 Lebensgestaltung von Frauen und Männern ergeben […]. Die
63 Synchronisation verschiedener Anforderungen aus den
64 unterschiedlichen Arbeits- und Lebensbereichen wird
65 einfacher. Während von einer besseren organisatorischen
66 Vereinbarkeit von Beruf und Familie beide Geschlechter
67 gleichermaßen profitieren, ermöglicht alternierende
68 Telearbeit vor allem Frauen in traditionellen
69 Geschlechterarrangements die Integration des Berufs in eine
70 Lebenssituation, die von familiären Verpflichtungen geprägt
71 ist. Bei Männern gewinnt andersherum in einer stark auf den
72 Beruf ausgerichteten Lebensphase die Beschäftigung mit der
73 Familie mehr Raum.“ (Winker 2003, S. 73f.)
74
75 Die genannten Benefits ortsflexibler digitaler Arbeit, die
76 zumindest teilweise auch im häuslichen Umfeld erbracht
77 werden kann, kommen potenziell all denjenigen
78 Beschäftigtengruppen zugute, für deren Bedürfnisse oder
79 spezifische Lebensumstände eine permanente Präsenz im
80 Betrieb kein optimales Arrangement darstellt. Dies gilt etwa
81 für Arbeitnehmer, bei denen alternierende Tele(heim)arbeit
82 ein Element alternsgerechteren Arbeitens darstellen und
83 einen gleitenden Übergang in die Nichterwerbsphase
84 erleichtern kann. Ebenso sind IT-gestützte Arbeitsformen
85 auch für in ihrer Beweglichkeit beeinträchtigte Beschäftigte
86 eine Option.
87
88
89
90
91 Barrierefreiheit: Den digitalen Mehrwert für alle sinnvoll
92 nutzen
93
94
95 Eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit
96 Beeinträchtigungen [FN: Angelehnt an die
97 UN-Behindertenrechtskonvention
98 (https://www.un.org/Depts/german/uebereinkommen/ar61106-dbgb
99 l.pdf) liegt hier ein Verständnis von Behinderung zu Grunde,
100 das aus dem Wechselverhältnis zwischen Menschen mit
101 Beeinträchtigungen und Barrieren in der Einstellung sowie
102 der Umwelt entsteht und im Ergebnis die gleichberechtigte,
103 uneingeschränkte und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft
104 behindert. Man ist also nicht behindert, sondern wird
105 mangels Barrierefreiheit und mangels angemessener
106 Vorkehrungen, wie personaler und technologischer Assistenz,
107 an der gesellschaftlichen Teilhabe behindert.] in der
108 digitalen Welt muss befördert und beschleunigt werden. Die
109 Digitalisierung weiter Teile des Lebens schafft gerade für
110 Menschen mit Beeinträchtigungen zahlreiche neue
111 Teilhabechancen. Gleichzeitig stellt die Digitalisierung und
112 Durchdringung des Lebens durch das Internet Menschen mit
113 Beeinträchtigungen vor neue Herausforderungen. Menschen mit
114 Seh- oder Hörbehinderung sind oftmals mit dem Umstand
115 konfrontiert, an wesentlichen Inhalten der Medienwelt nicht
116 teilhaben zu können. Durch die Digitalisierung kompletter
117 Lebensbereiche, somit auch in verschiedenen
118 Arbeitskontexten, können Menschen mit Beeinträchtigungen von
119 diesen, ins Digitale transformierten Bereichen komplett
120 abgeschnitten sein. Um hier Abhilfe zu schaffen, sind
121 deshalb über die letzten Jahre und Jahrzehnte immer wieder
122 mehr oder weniger geeignete Formen der Darbietung von
123 medialen Inhalten entwickelt worden.
124
125 Ob die Digitalisierung auch zu realen Verbesserungen für
126 Menschen mit Beeinträchtigungen führt, hängt ganz
127 entscheidend davon ab, ob es Gesellschaft und Politik
128 gelingt, entsprechende Anreize zu schaffen und
129 voranzutreiben, um eine verbesserte digitale Teilhabe von
130 Menschen mit Beeinträchtigungen zu fördern. Technische
131 Strukturen dürfen für Menschen mit Beeinträchtigungen kein
132 Hinderniss für eine Teilhabe am Arbeitsmarkt darstellen.
133 Maßgebend sind hier das in Artikel 3 des Grundgesetzes
134 verankerte Gleichbehandlungsprinzip von Menschen mit und
135 ohne Behinderung sowie die auch von Deutschland ratifizierte
136 UN-Konvention für Menschen mit Behinderung genauso wie
137 einfachgesetzliche Normen wie das
138 Behindertengleichstellungsgesetz und Verordnungen wie die
139 "zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik“ (BITV).
140
141 Menschen mit Beeinträchtigungen können derzeit an vielen
142 Angeboten, die durch digitalisierte und internetbasierte
143 Dienste an- und dargeboten werden, nicht teilhaben. Dieses
144 Problem entsteht, wenn bereits im Designprozess nicht die
145 verschiedenen Fähigkeiten und Bedürfnisse von Menschen
146 einbezogen werden. Zwei resultierende Probleme ergeben sich
147 daraus: Einerseits kann die Ein- oder Ausgabe von
148 Information technisch unmöglich oder mangelhaft sein, in dem
149 beispielsweise keine Bildschirmtastatur zur vereinfachten
150 Eingabe angeboten wird, bzw. Angeboten werden kann. Dies
151 kann beispielsweise an unzureichender Programmierung von
152 Software und Betriebssystemen und ihren Schnittstellen
153 liegen. Andererseits kann ein bestimmtes Informationsangebot
154 (beispielsweise eine Stellenbörse im Internet) auch logisch
155 so aufgebaut sein, dass es sich nur über eine bestimmte Art,
156 beispielsweise die visuelle Wahrnehmung, erschließen lässt
157 und eine alternative Erfassung der Inhalte z.B. über
158 Programme, die Texte vorlesen können, unmöglich ist. Hier
159 gilt es Abhilfe zu schaffen.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 IT-unterstützte Erwerbstätigkeit eröffnet aufgrund ihrer
2 räumlichen und zeitlichen Flexibilisierungspotenziale [FN:
3 Vgl. hierzu Abschnitt 3.3.1.] neue Gestaltungsoptionen für
4 eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dies gilt
5 namentlich für die durch digitale Vernetzung möglich
6 gewordenen Formen mobiler Arbeit und hier insbesondere für
7 die Variante der alternierenden Tele(heim)arbeit. Vor allem
8 drei Faktoren sind es, die bei dieser Arbeitsform dazu
9 beitragen können, die Handlungsspielräume der Beschäftigten
10 – ob Frauen oder Männer – zu erweitern und deren
11 Lebenszufriedenheit zu erhöhen, „da diese unter anderem
12 verbesserte Möglichkeiten haben, persönlichen
13 Verpflichtungen (z. B. der Pflege älterer Angehöriger, der
14 Beaufsichtigung von Kindern) nachzukommen“ (Stock-Homburg
15 2011):
16
17  Zum ersten erbringt Telearbeit aufgrund des Wegfalls von
18 Wegezeiten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz in aller Regel
19 einen Zeitgewinn für die Betroffenen, der zumindest partiell
20 auch für die Wahrnehmung privater Aufgaben verwendet werden
21 kann. [FN: In einer Stellungnahme gegenüber der
22 Enquete-Kommission wurde hierzu am Beispiel einer Erhebung
23 zur Telearbeit bei der Deutschen Telekom berichtet, dass
24 sich nach den Angaben von 41% der befragten
25 Telebeschäftigten „ihre tägliche Gesamtarbeitszeit in und
26 wegen der neuen Arbeitszeitform erhöht habe – zu Hause werde
27 die Arbeitszeit nicht selten länger ausgedehnt als im
28 Betrieb, wobei 29% davon ausgingen, dass diese
29 ‚schleichende‘ Arbeitszeitverlängerung auf eine
30 Größenordnung von über zwei Stunden pro Woche veranschlagt
31 werden könne. Anders stellte sich die Situation der
32 Telebeschäftigten jedoch bei der ‚arbeitsgebundenen‘ Zeit
33 dar – der Summe aus reiner Arbeitszeit und Wegezeiten also.
34 Hier gingen zwei Drittel […] von einer Verkürzung aus, die
35 von 19% (der Befragten) auf eine doch erhebliche
36 Größenordnung von über fünf Stunden wöchentlich taxiert
37 wurde. Im Ergebnis führt Telearbeit also offenbar dazu, dass
38 viele zwar einerseits länger arbeiten, gleichwohl aber – vor
39 allem bedingt durch den Wegfall von Anfahrtszeiten – mehr
40 Zeit für sich und ihre Familie haben.“ (Schwemmle 2010, S.
41 15f.)]
42
43  Zum zweiten ermöglicht Telearbeit eine Variabilisierung
44 von Arbeitszeiten, die sich – eher als dies im Rahmen
45 betriebsgebundener Arrangements möglich ist – wenigstens
46 teilweise auch in „Tagesrandlagen“ platzieren lassen,
47 wodurch die Erledigung nicht-beruflicher Verpflichtungen
48 während klassischer Arbeitszeitphasen möglich wird.
49
50  Zum dritten erlaubt auch die durch Arbeit im häuslichen
51 Bereich eher gegebene räumliche Nähe zu
52 Kinderbetreuungsangeboten, Einkaufsmöglichkeiten,
53 Sportstätten u.ä. eine bessere Koordination beruflicher und
54 privater Anforderungen.
55
56 Die positiven Wirkungen dieser Faktoren konnten in einer
57 Vielzahl empirischer Studien [FN: Vgl. für viele andere nur
58 Junghanns / Pech 2008, Seger 2005, und Winker 2003.]
59 verifiziert werden, die den Beleg erbracht haben, „dass sich
60 mit dieser neuen Form IT-gestützten Arbeitens in zeitweise
61 häuslicher Umgebung Chancen für eine flexiblere individuelle
62 Lebensgestaltung von Frauen und Männern ergeben […]. Die
63 Synchronisation verschiedener Anforderungen aus den
64 unterschiedlichen Arbeits- und Lebensbereichen wird
65 einfacher. Während von einer besseren organisatorischen
66 Vereinbarkeit von Beruf und Familie beide Geschlechter
67 gleichermaßen profitieren, ermöglicht alternierende
68 Telearbeit vor allem Frauen in traditionellen
69 Geschlechterarrangements die Integration des Berufs in eine
70 Lebenssituation, die von familiären Verpflichtungen geprägt
71 ist. Bei Männern gewinnt andersherum in einer stark auf den
72 Beruf ausgerichteten Lebensphase die Beschäftigung mit der
73 Familie mehr Raum.“ (Winker 2003, S. 73f.)
74
75 Die genannten Benefits ortsflexibler digitaler Arbeit, die
76 zumindest teilweise auch im häuslichen Umfeld erbracht
77 werden kann, kommen potenziell all denjenigen
78 Beschäftigtengruppen zugute, für deren Bedürfnisse oder
79 spezifische Lebensumstände eine permanente Präsenz im
80 Betrieb kein optimales Arrangement darstellt. Dies gilt etwa
81 für Arbeitnehmer, bei denen alternierende Tele(heim)arbeit
82 ein Element alternsgerechteren Arbeitens darstellen und
83 einen gleitenden Übergang in die Nichterwerbsphase
84 erleichtern kann. Ebenso sind IT-gestützte Arbeitsformen
85 auch für in ihrer Beweglichkeit beeinträchtigte Beschäftigte
86 eine Option.
87
88
89
90
91 Barrierefreiheit: Den digitalen Mehrwert für alle sinnvoll
92 nutzen
93
94
95 Eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit
96 Beeinträchtigungen [FN: Angelehnt an die
97 UN-Behindertenrechtskonvention
98 (https://www.un.org/Depts/german/uebereinkommen/ar61106-dbgb
99 l.pdf) liegt hier ein Verständnis von Behinderung zu Grunde,
100 das aus dem Wechselverhältnis zwischen Menschen mit
101 Beeinträchtigungen und Barrieren in der Einstellung sowie
102 der Umwelt entsteht und im Ergebnis die gleichberechtigte,
103 uneingeschränkte und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft
104 behindert. Man ist also nicht behindert, sondern wird
105 mangels Barrierefreiheit und mangels angemessener
106 Vorkehrungen, wie personaler und technologischer Assistenz,
107 an der gesellschaftlichen Teilhabe behindert.] in der
108 digitalen Welt muss befördert und beschleunigt werden. Die
109 Digitalisierung weiter Teile des Lebens schafft gerade für
110 Menschen mit Beeinträchtigungen zahlreiche neue
111 Teilhabechancen. Gleichzeitig stellt die Digitalisierung und
112 Durchdringung des Lebens durch das Internet Menschen mit
113 Beeinträchtigungen vor neue Herausforderungen. Menschen mit
114 Seh- oder Hörbehinderung sind oftmals mit dem Umstand
115 konfrontiert, an wesentlichen Inhalten der Medienwelt nicht
116 teilhaben zu können. Durch die Digitalisierung kompletter
117 Lebensbereiche, somit auch in verschiedenen
118 Arbeitskontexten, können Menschen mit Beeinträchtigungen von
119 diesen, ins Digitale transformierten Bereichen komplett
120 abgeschnitten sein. Um hier Abhilfe zu schaffen, sind
121 deshalb über die letzten Jahre und Jahrzehnte immer wieder
122 mehr oder weniger geeignete Formen der Darbietung von
123 medialen Inhalten entwickelt worden.
124
125 Ob die Digitalisierung auch zu realen Verbesserungen für
126 Menschen mit Beeinträchtigungen führt, hängt ganz
127 entscheidend davon ab, ob es Gesellschaft und Politik
128 gelingt, entsprechende Anreize zu schaffen und
129 voranzutreiben, um eine verbesserte digitale Teilhabe von
130 Menschen mit Beeinträchtigungen zu fördern. Technische
131 Strukturen dürfen für Menschen mit Beeinträchtigungen kein
132 Hinderniss für eine Teilhabe am Arbeitsmarkt darstellen.
133 Maßgebend sind hier das in Artikel 3 des Grundgesetzes
134 verankerte Gleichbehandlungsprinzip von Menschen mit und
135 ohne Behinderung sowie die auch von Deutschland ratifizierte
136 UN-Konvention für Menschen mit Behinderung genauso wie
137 einfachgesetzliche Normen wie das
138 Behindertengleichstellungsgesetz und Verordnungen wie die
139 "zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik“ (BITV).
140
141 Menschen mit Beeinträchtigungen können derzeit an vielen
142 Angeboten, die durch digitalisierte und internetbasierte
143 Dienste an- und dargeboten werden, nicht teilhaben. Dieses
144 Problem entsteht, wenn bereits im Designprozess nicht die
145 verschiedenen Fähigkeiten und Bedürfnisse von Menschen
146 einbezogen werden. Zwei resultierende Probleme ergeben sich
147 daraus: Einerseits kann die Ein- oder Ausgabe von
148 Information technisch unmöglich oder mangelhaft sein, in dem
149 beispielsweise keine Bildschirmtastatur zur vereinfachten
150 Eingabe angeboten wird, bzw. Angeboten werden kann. Dies
151 kann beispielsweise an unzureichender Programmierung von
152 Software und Betriebssystemen und ihren Schnittstellen
153 liegen. Andererseits kann ein bestimmtes Informationsangebot
154 (beispielsweise eine Stellenbörse im Internet) auch logisch
155 so aufgebaut sein, dass es sich nur über eine bestimmte Art,
156 beispielsweise die visuelle Wahrnehmung, erschließen lässt
157 und eine alternative Erfassung der Inhalte z.B. über
158 Programme, die Texte vorlesen können, unmöglich ist. Hier
159 gilt es Abhilfe zu schaffen.

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