Papier: 3.3.4 Gesundes Arbeiten
Originalversion
| 1 | Eröffnet die örtliche und zeitliche Flexibilität digitaler |
| 2 | Arbeit einerseits positiv zu bewertende Gestaltungsoptionen, |
| 3 | so kann sie andererseits auch mit Belastungen und – sofern |
| 4 | diese auf Dauer wirken und ausreichende Ressourcen zu deren |
| 5 | Bewältigung nicht verfügbar sind – gesundheitsschädlichen |
| 6 | Beanspruchungen verbunden sein. Hier sind vorrangig zwei |
| 7 | Aspekte von Belang: Zum einen die Ausdehnung von |
| 8 | Erreichbarkeits- und Verfügbarkeitserwartungen über übliche |
| 9 | Arbeitszeiten hinaus, zum anderen eine vor allem bei mobiler |
| 10 | Arbeit außerhalb von Betriebsstätten oft suboptimale |
| 11 | ergonomische Beschaffenheit von Arbeitsmitteln und |
| 12 | Arbeitsumgebungen. [FN: Vgl. zum folgenden Abschnitt |
| 13 | Schwemmle / Wedde 2012 mit weiteren Nachweisen.] |
| 14 | |
| 15 | Vor allem die an eine zunehmende Anzahl von Erwerbstätigen |
| 16 | gerichteten Ansprüche einer ständigen Erreichbarkeit und |
| 17 | Verfügbarkeit haben es zu einer erheblichen medialen |
| 18 | Prominenz gebracht, die allein schon durch die quantitative |
| 19 | Dimension des Problems gerechtfertigt scheint: Einer |
| 20 | Befragung des Bundesverbands der Betriebskrankenkassen aus |
| 21 | dem Jahr 2010 (BKK 2010, S. 2) zufolge sind 84% der in |
| 22 | Deutschland Berufstätigen außerhalb ihrer regulären |
| 23 | Arbeitszeiten in beruflichen Angelegenheiten erreichbar, |
| 24 | davon über ein Viertel (26%) über ein vom Arbeitgeber |
| 25 | gestelltes Gerät. [FN: Eine BITKOM-Umfrage aus dem Jahr 2011 |
| 26 | hat einen noch höheren und im Zeitverlauf steigenden Anteil |
| 27 | beruflich erreichbarer Erwerbstätiger ergeben: „Die Grenzen |
| 28 | zwischen Job und Privatleben verschwimmen mit der steigenden |
| 29 | Verbreitung moderner Kommunikationsmedien immer mehr. So |
| 30 | sind 88 Prozent der Berufstätigen auch außerhalb ihrer |
| 31 | regulären Arbeitszeiten für Kunden, Kollegen oder |
| 32 | Vorgesetzte per Internet oder Handy erreichbar. […] Zum |
| 33 | Vergleich: Vor zwei Jahren gaben erst 73 Prozent der |
| 34 | Berufstätigen an, nach Arbeitsschluss erreichbar zu sein.“ |
| 35 | (BITKOM 2011)] Für 51% der Befragten gilt sogar, dass sie |
| 36 | jederzeit – also auch am Abend oder an Wochenende – |
| 37 | erreichbar sind, für 27% ist dies nur ausnahmsweise und für |
| 38 | weitere 5% nur zu festgelegten Zeiten der Fall. Während |
| 39 | knapp zwei Drittel (65%) der beruflich Erreichbaren angaben, |
| 40 | sich hierzu freiwillig bereitzufinden, wird dies bei 26% |
| 41 | seitens ihres Arbeitgebers, ihrer Kollegen oder Kunden |
| 42 | erwartet. Beide Gruppen differieren auffällig in der |
| 43 | Beurteilung dieses Sachverhalts: 66% der „freiwillig |
| 44 | Erreichbaren“ fühlen sich dadurch nicht oder nur sehr wenig |
| 45 | gestört – bei den zur Erreichbarkeit mehr oder weniger |
| 46 | gezwungenen Beschäftigten liegt dieser Anteil mit 41% |
| 47 | deutlich niedriger. |
| 48 | |
| 49 | Unabhängig von der unmittelbaren Veranlassung und der |
| 50 | subjektiven Beurteilung geht die erweiterte Verfügbarkeit |
| 51 | für arbeitsbezogene Belange auch jenseits der Arbeitszeit |
| 52 | mit einer zunehmenden Entgrenzung von Arbeit und Privatleben |
| 53 | einher. „Studien zeigen, dass fehlende private Abgrenzung |
| 54 | aufgrund permanenter digitaler Erreichbarkeit die |
| 55 | Work-Life-Balance und somit die Gesundheit und Leistung von |
| 56 | Mitarbeitern beeinträchtigen“ (Stock-Homburg 2011, S. 6). |
| 57 | Negative Folgewirkungen können u.a. Schlafstörungen und das |
| 58 | Gefühl sein, nicht mehr „abschalten“ und zur Ruhe kommen zu |
| 59 | können. Zwar liegen über die langfristigen Effekte dieser |
| 60 | Entwicklung noch keine stabilen empirischen Befunde vor, |
| 61 | doch lässt sich plausiblerweise vermuten, dass sie – sofern |
| 62 | auf Dauer gestellt – die Lebensqualität der Betroffenen |
| 63 | stark beeinträchtigen und den nachhaltigen Erhalt ihres |
| 64 | Arbeitsvermögens erheblich gefährden dürfte. |
| 65 | |
| 66 | Zusätzlich belastend können die ungünstigen ergonomischen |
| 67 | Bedingungen wirken, unter denen gerade mobile digitale |
| 68 | Arbeit außerhalb herkömmlicher Betriebsstätten nicht selten |
| 69 | verrichtet wird. Häufig sind die hier zum Einsatz |
| 70 | gelangenden Arbeitsmittel nicht – wie das etwa bei |
| 71 | stationären Rechnern und Monitoren an festen |
| 72 | Büroarbeitsplätzen überwiegend der Fall ist – im Blick auf |
| 73 | eine gesundheitsverträgliche Dauernutzung optimiert, sondern |
| 74 | nach anderen Maßstäben gestaltet. Smartphones etwa, die zu |
| 75 | einem wichtigen Tool vieler mobiler Beschäftigter geworden |
| 76 | sind, werden weit mehr auf Portabilität und „stylishes“ |
| 77 | Erscheinungsbild hin konzipiert denn auf ergonomische |
| 78 | Funktionalität. Erschwerend kommt hinzu, dass solche |
| 79 | ergonomisch suboptimalen Arbeitsmittel vielfach in |
| 80 | wechselnden Umgebungen genutzt, die – aus der Perspektive |
| 81 | des Arbeits- und Gesundheitsschutzes – oft gleichfalls |
| 82 | suboptimal beschaffen sind. Hinsichtlich des Mobiliars, der |
| 83 | Lichtverhältnisse, der Geräuscheinwirkungen und weiterer |
| 84 | Umgebungsfaktoren sind Züge, Autos, Hotelzimmer, |
| 85 | Gaststätten, Wartebereiche in Bahnhöfen und Flughäfen sin |
| 86 | der Regel weit ungünstigere Arbeitsorte als das klassische |
| 87 | Büro. |
| 88 | |
| 89 | Ergonomische Defizite ortsflexibler digitaler Arbeit |
| 90 | resultieren nicht zuletzt auch aus dem Umstand, dass |
| 91 | wichtige Normen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, wie |
| 92 | sie für ortsfeste Arbeitsplätze gelten, hier nicht zur |
| 93 | Anwendung gelangen. Dies trifft beispielsweise auf die |
| 94 | Arbeitsstättenverordnung und die Bildschirmarbeitsverordnung |
| 95 | zu. Letztere hat ausweislich ihres § 1 Abs. 2 ausdrücklich |
| 96 | keine Geltung „für die Arbeit an Bildschirmgeräten für den |
| 97 | ortsveränderlichen Gebrauch, sofern sie nicht regelmäßig an |
| 98 | einem Arbeitsplatz eingesetzt werden“. Zu diesem Problem |
| 99 | fehlender Schutznormen tritt zusätzlich eine strukturelle |
| 100 | Kontrolllücke bei „entbetrieblichter“ Mobilarbeit: Anders |
| 101 | als gängige kollektive Regulierungen lassen sich gestaltende |
| 102 | Rahmensetzungen hier vielfach nicht mehr auf klar |
| 103 | definierte, stabile Örtlichkeiten und daran gekoppelte |
| 104 | Verantwortlichkeiten – z.B. von Vorgesetzten, Betriebsräten, |
| 105 | Arbeits-, Gesundheits- und Datenschützern – im Rahmen |
| 106 | betrieblich-arbeitsteiliger Strukturen beziehen. Solche |
| 107 | Arbeitsformen liegen damit zwar nicht außerhalb des |
| 108 | Zuständigkeits-, aber doch außerhalb des klassischen |
| 109 | „Zugriffsbereichs“ der genannten Akteure. Die Einhaltung von |
| 110 | Regulierungsvorgaben – etwa zur Arbeitszeit oder zur |
| 111 | ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzumfelds – kann |
| 112 | deshalb hier meist nicht durch Kopräsenz oder |
| 113 | Inaugenscheinnahme überprüft werden. |
| 114 | |
| 115 | Auf diese Weise kann digitale Arbeit mit steigendem |
| 116 | Mobilitätsgrad tendenziell aus dem Anwendungsbereich |
| 117 | vorhandener Schutzvorschriften herausfallen, ohne |
| 118 | gleichzeitig in ein den Spezifika ortsveränderlichen |
| 119 | Arbeitens adäquates Regulierungsumfeld zu treten. Der sich |
| 120 | aus dieser Konstellation ergebende Handlungsbedarf in puncto |
| 121 | Arbeits- und Gesundheitsschutz ist evident und dringlich. |
Der Text verglichen mit der Originalversion
| 1 | Eröffnet die örtliche und zeitliche Flexibilität digitaler |
| 2 | Arbeit einerseits positiv zu bewertende Gestaltungsoptionen, |
| 3 | so kann sie andererseits auch mit Belastungen und – sofern |
| 4 | diese auf Dauer wirken und ausreichende Ressourcen zu deren |
| 5 | Bewältigung nicht verfügbar sind – gesundheitsschädlichen |
| 6 | Beanspruchungen verbunden sein. Hier sind vorrangig zwei |
| 7 | Aspekte von Belang: Zum einen die Ausdehnung von |
| 8 | Erreichbarkeits- und Verfügbarkeitserwartungen über übliche |
| 9 | Arbeitszeiten hinaus, zum anderen eine vor allem bei mobiler |
| 10 | Arbeit außerhalb von Betriebsstätten oft suboptimale |
| 11 | ergonomische Beschaffenheit von Arbeitsmitteln und |
| 12 | Arbeitsumgebungen. [FN: Vgl. zum folgenden Abschnitt |
| 13 | Schwemmle / Wedde 2012 mit weiteren Nachweisen.] |
| 14 | |
| 15 | Vor allem die an eine zunehmende Anzahl von Erwerbstätigen |
| 16 | gerichteten Ansprüche einer ständigen Erreichbarkeit und |
| 17 | Verfügbarkeit haben es zu einer erheblichen medialen |
| 18 | Prominenz gebracht, die allein schon durch die quantitative |
| 19 | Dimension des Problems gerechtfertigt scheint: Einer |
| 20 | Befragung des Bundesverbands der Betriebskrankenkassen aus |
| 21 | dem Jahr 2010 (BKK 2010, S. 2) zufolge sind 84% der in |
| 22 | Deutschland Berufstätigen außerhalb ihrer regulären |
| 23 | Arbeitszeiten in beruflichen Angelegenheiten erreichbar, |
| 24 | davon über ein Viertel (26%) über ein vom Arbeitgeber |
| 25 | gestelltes Gerät. [FN: Eine BITKOM-Umfrage aus dem Jahr 2011 |
| 26 | hat einen noch höheren und im Zeitverlauf steigenden Anteil |
| 27 | beruflich erreichbarer Erwerbstätiger ergeben: „Die Grenzen |
| 28 | zwischen Job und Privatleben verschwimmen mit der steigenden |
| 29 | Verbreitung moderner Kommunikationsmedien immer mehr. So |
| 30 | sind 88 Prozent der Berufstätigen auch außerhalb ihrer |
| 31 | regulären Arbeitszeiten für Kunden, Kollegen oder |
| 32 | Vorgesetzte per Internet oder Handy erreichbar. […] Zum |
| 33 | Vergleich: Vor zwei Jahren gaben erst 73 Prozent der |
| 34 | Berufstätigen an, nach Arbeitsschluss erreichbar zu sein.“ |
| 35 | (BITKOM 2011)] Für 51% der Befragten gilt sogar, dass sie |
| 36 | jederzeit – also auch am Abend oder an Wochenende – |
| 37 | erreichbar sind, für 27% ist dies nur ausnahmsweise und für |
| 38 | weitere 5% nur zu festgelegten Zeiten der Fall. Während |
| 39 | knapp zwei Drittel (65%) der beruflich Erreichbaren angaben, |
| 40 | sich hierzu freiwillig bereitzufinden, wird dies bei 26% |
| 41 | seitens ihres Arbeitgebers, ihrer Kollegen oder Kunden |
| 42 | erwartet. Beide Gruppen differieren auffällig in der |
| 43 | Beurteilung dieses Sachverhalts: 66% der „freiwillig |
| 44 | Erreichbaren“ fühlen sich dadurch nicht oder nur sehr wenig |
| 45 | gestört – bei den zur Erreichbarkeit mehr oder weniger |
| 46 | gezwungenen Beschäftigten liegt dieser Anteil mit 41% |
| 47 | deutlich niedriger. |
| 48 | |
| 49 | Unabhängig von der unmittelbaren Veranlassung und der |
| 50 | subjektiven Beurteilung geht die erweiterte Verfügbarkeit |
| 51 | für arbeitsbezogene Belange auch jenseits der Arbeitszeit |
| 52 | mit einer zunehmenden Entgrenzung von Arbeit und Privatleben |
| 53 | einher. „Studien zeigen, dass fehlende private Abgrenzung |
| 54 | aufgrund permanenter digitaler Erreichbarkeit die |
| 55 | Work-Life-Balance und somit die Gesundheit und Leistung von |
| 56 | Mitarbeitern beeinträchtigen“ (Stock-Homburg 2011, S. 6). |
| 57 | Negative Folgewirkungen können u.a. Schlafstörungen und das |
| 58 | Gefühl sein, nicht mehr „abschalten“ und zur Ruhe kommen zu |
| 59 | können. Zwar liegen über die langfristigen Effekte dieser |
| 60 | Entwicklung noch keine stabilen empirischen Befunde vor, |
| 61 | doch lässt sich plausiblerweise vermuten, dass sie – sofern |
| 62 | auf Dauer gestellt – die Lebensqualität der Betroffenen |
| 63 | stark beeinträchtigen und den nachhaltigen Erhalt ihres |
| 64 | Arbeitsvermögens erheblich gefährden dürfte. |
| 65 | |
| 66 | Zusätzlich belastend können die ungünstigen ergonomischen |
| 67 | Bedingungen wirken, unter denen gerade mobile digitale |
| 68 | Arbeit außerhalb herkömmlicher Betriebsstätten nicht selten |
| 69 | verrichtet wird. Häufig sind die hier zum Einsatz |
| 70 | gelangenden Arbeitsmittel nicht – wie das etwa bei |
| 71 | stationären Rechnern und Monitoren an festen |
| 72 | Büroarbeitsplätzen überwiegend der Fall ist – im Blick auf |
| 73 | eine gesundheitsverträgliche Dauernutzung optimiert, sondern |
| 74 | nach anderen Maßstäben gestaltet. Smartphones etwa, die zu |
| 75 | einem wichtigen Tool vieler mobiler Beschäftigter geworden |
| 76 | sind, werden weit mehr auf Portabilität und „stylishes“ |
| 77 | Erscheinungsbild hin konzipiert denn auf ergonomische |
| 78 | Funktionalität. Erschwerend kommt hinzu, dass solche |
| 79 | ergonomisch suboptimalen Arbeitsmittel vielfach in |
| 80 | wechselnden Umgebungen genutzt, die – aus der Perspektive |
| 81 | des Arbeits- und Gesundheitsschutzes – oft gleichfalls |
| 82 | suboptimal beschaffen sind. Hinsichtlich des Mobiliars, der |
| 83 | Lichtverhältnisse, der Geräuscheinwirkungen und weiterer |
| 84 | Umgebungsfaktoren sind Züge, Autos, Hotelzimmer, |
| 85 | Gaststätten, Wartebereiche in Bahnhöfen und Flughäfen sin |
| 86 | der Regel weit ungünstigere Arbeitsorte als das klassische |
| 87 | Büro. |
| 88 | |
| 89 | Ergonomische Defizite ortsflexibler digitaler Arbeit |
| 90 | resultieren nicht zuletzt auch aus dem Umstand, dass |
| 91 | wichtige Normen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, wie |
| 92 | sie für ortsfeste Arbeitsplätze gelten, hier nicht zur |
| 93 | Anwendung gelangen. Dies trifft beispielsweise auf die |
| 94 | Arbeitsstättenverordnung und die Bildschirmarbeitsverordnung |
| 95 | zu. Letztere hat ausweislich ihres § 1 Abs. 2 ausdrücklich |
| 96 | keine Geltung „für die Arbeit an Bildschirmgeräten für den |
| 97 | ortsveränderlichen Gebrauch, sofern sie nicht regelmäßig an |
| 98 | einem Arbeitsplatz eingesetzt werden“. Zu diesem Problem |
| 99 | fehlender Schutznormen tritt zusätzlich eine strukturelle |
| 100 | Kontrolllücke bei „entbetrieblichter“ Mobilarbeit: Anders |
| 101 | als gängige kollektive Regulierungen lassen sich gestaltende |
| 102 | Rahmensetzungen hier vielfach nicht mehr auf klar |
| 103 | definierte, stabile Örtlichkeiten und daran gekoppelte |
| 104 | Verantwortlichkeiten – z.B. von Vorgesetzten, Betriebsräten, |
| 105 | Arbeits-, Gesundheits- und Datenschützern – im Rahmen |
| 106 | betrieblich-arbeitsteiliger Strukturen beziehen. Solche |
| 107 | Arbeitsformen liegen damit zwar nicht außerhalb des |
| 108 | Zuständigkeits-, aber doch außerhalb des klassischen |
| 109 | „Zugriffsbereichs“ der genannten Akteure. Die Einhaltung von |
| 110 | Regulierungsvorgaben – etwa zur Arbeitszeit oder zur |
| 111 | ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzumfelds – kann |
| 112 | deshalb hier meist nicht durch Kopräsenz oder |
| 113 | Inaugenscheinnahme überprüft werden. |
| 114 | |
| 115 | Auf diese Weise kann digitale Arbeit mit steigendem |
| 116 | Mobilitätsgrad tendenziell aus dem Anwendungsbereich |
| 117 | vorhandener Schutzvorschriften herausfallen, ohne |
| 118 | gleichzeitig in ein den Spezifika ortsveränderlichen |
| 119 | Arbeitens adäquates Regulierungsumfeld zu treten. Der sich |
| 120 | aus dieser Konstellation ergebende Handlungsbedarf in puncto |
| 121 | Arbeits- und Gesundheitsschutz ist evident und dringlich. |
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