Papier: 3.3.3.3 Transparenz und Kontrolle digitaler Arbeit
Originalversion
| 1 | Eine der Technik digitaler Vernetzung inhärente Eigenschaft |
| 2 | ist die Entstehung einer Fülle von Daten und Informationen – |
| 3 | auch solchen personenbezogener oder personenbeziehbarer Art |
| 4 | – als „Nebenfolgen“ faktisch jedweder Aktivität an einem |
| 5 | entsprechenden Arbeitsmittel. Auf der Basis ständig |
| 6 | verbesserter Software zu deren Speicherung, |
| 7 | Systematisierung, Auswertung und Kombination eröffnen sich |
| 8 | vielfältige und neuartige Optionen zur Erhöhung der |
| 9 | Transparenz von Arbeitsprozessen und zur Kontrolle von |
| 10 | Beschäftigten. „Die vollständige Überwachung des |
| 11 | PC-Arbeitsplatzes passiert heute nahezu automatisch und |
| 12 | selbst ohne jeden Vorsatz, da sie zum Betrieb der |
| 13 | technischen Systeme unbedingt notwendig ist. Aber auch die |
| 14 | Überwachung der Telefonie und das Erstellen von |
| 15 | Bewegungsprofilen sind heute schon möglich und in vielen |
| 16 | Fällen ist zumindest das Entstehen der Daten gar nicht mehr |
| 17 | zu verhindern – sondern nur deren Auswertung. Und genau da |
| 18 | steckt das Risiko: Daten, die erst einmal da sind, bieten |
| 19 | sich früher oder später dazu an, ausgewertet zu werden.“ |
| 20 | [FN: Wiegand, Gerrit: Log as Log can – was Protokolle über |
| 21 | unsere elektronische Kommunikation aussagen. 2009, S. 25. ] |
| 22 | |
| 23 | Bei Nutzung solcher Daten werden Tätigkeiten im digitalen |
| 24 | Raum – Präsenzphasen, Aktivitätszeiten, |
| 25 | Beteiligungsintensitäten, Leistungsumfänge – hochgradig |
| 26 | transparent, Arbeitsabläufe lückenlos protokollierbar und |
| 27 | individualisierte sowie vergleichende Leistungskontrollen |
| 28 | permanent möglich. Auf diesen Sachverhalt und die daraus |
| 29 | resultierenden Konsequenzen für die Beschäftigten hat der |
| 30 | ehemalige IBM-„Cheftechnologe“ Gunter Dueck in einer |
| 31 | Stellungnahme gegenüber der Enquete-Kommission Internet und |
| 32 | digitale Gesellschaft aufmerksam gemacht: „Digitale Arbeit |
| 33 | bedeutet einen revolutionär harten Schnitt in der |
| 34 | Arbeitsorganisation, weil die von Arbeitnehmern geleistete |
| 35 | Arbeit nun im Netz der Quantität und Qualität nach |
| 36 | transparent messbar ist. Bislang gibt es noch viele |
| 37 | Büroarbeitsplätze, bei denen man acht Stunden täglich sein |
| 38 | bestes gibt oder bei denen man am Fließband mit den |
| 39 | vorgegebenen Takt mithält. In der digitalisierten Welt sind |
| 40 | die Arbeitsplätze vielfach ganz entkoppelt, jeder kann eher |
| 41 | für sich selbst so viel leisten, wie er will oder vermag. |
| 42 | Die großen Leistungsunterschiede zwischen Mitarbeitern |
| 43 | werden immer transparenter. Dadurch entsteht ein bisher |
| 44 | ungekannter psychischer Druck auf Führungskräfte und |
| 45 | Arbeitnehmer, weil nun alle indirekt fast wie in der |
| 46 | Fußballbundesliga ständig um Auf- und Abstieg kämpfen. Die |
| 47 | ganze Burnout-Problematik entsteht genau hier! Die |
| 48 | Führungskräfte und Mitarbeiter müssen neue soziale |
| 49 | Umgangsformen entwickeln. Jeder muss wohl lernen, mit dem |
| 50 | eigenen transparent sichtbaren Leistungsniveau psychisch |
| 51 | ausgeglichen zu leben. Das wird derzeit durch aggressives |
| 52 | Leistungsvergleichen zum Zwecke des Antreibens durch das |
| 53 | Management aus ökonomischen Erwägungen heraus absichtlich |
| 54 | verhindert. Man SOLL ja immer ein schlechtes |
| 55 | Leistungsgewissen haben! Dieser immense psychische Druck |
| 56 | steigt durch die Transparenz der digitalen Welt immer mehr |
| 57 | an.“ [FN: Schriftliche Stellungnahme von Gunter Dueck im |
| 58 | Rahmen der öffentlichen Anhörung „Veränderungsprozesse in |
| 59 | der digitalen Wirtschafts- und Arbeitswelt“ der |
| 60 | Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des |
| 61 | Deutschen Bundestages am 12. Dezember 2011. |
| 62 | Ausschussdrucksache 17(24)048-A, S. 8. (Hervorhebung im |
| 63 | Original.)] |
| 64 | |
| 65 | Die geschilderte Problematik wird noch dadurch intensiviert, |
| 66 | dass derartige Vergleichsdaten nicht selten die |
| 67 | Entscheidungsgrundlage für wichtige personalrelevante |
| 68 | Maßnahmen abgeben. Die Funktionalitäten der von „Success |
| 69 | Factors“ – einer in diesem Segment sehr erfolgreichen, im |
| 70 | Dezember 2011 von SAP übernommenen IT-Firma – angebotenen |
| 71 | Software lassen sich beispielsweise wie folgt beschreiben: |
| 72 | „Sie durchleuchtet die Mitarbeiter, hilft einzuschätzen, wer |
| 73 | welche Leistung erbringt. Sie ermöglicht es |
| 74 | Personalabteilungen, Leistungsprofile zu erstellen, um |
| 75 | erfolgsbasierte Gehälter besser zuzuteilen, Nachfolger zu |
| 76 | finden und Bewerber auszusieben. ‚Jeder sollte in einem |
| 77 | Unternehmen sofort sehen, wer die Leistungserbringer sind |
| 78 | und warum‘“ – so die Einschätzung von Lars Dalgaard, dem |
| 79 | Chef von Success Factors. [FN: Vgl. Graf, Annika: Ein |
| 80 | glücklicher Delfin. Financial Times Deutschland vom 05. |
| 81 | Dezember 2011. ] |
| 82 | |
| 83 | Das mit solchen technischen Optionen verbundene |
| 84 | Gefährdungspotenzial für den Schutz der Privatsphäre und das |
| 85 | Recht auf informationelle Selbstbestimmung sind ebenso |
| 86 | evident wie die daraus resultierenden Herausforderungen für |
| 87 | den Beschäftigtendatenschutz. Deutlich wird auch die |
| 88 | wichtige Funktion, die in diesem Zusammenhang der Regelung |
| 89 | des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG [FN: Betriebsverfassungsgesetz |
| 90 | in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. September 2001 |
| 91 | (BGBl. I S. 2518), zuletzt geändert durch Artikel 9 des |
| 92 | Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2424). ] zukommt. |
| 93 | Nach dieser Vorschrift hat ein Betriebsrat, soweit eine |
| 94 | gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, bei der |
| 95 | Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen |
| 96 | mitzubestimmen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder |
| 97 | die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen. Das |
| 98 | Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ist insofern weit |
| 99 | gefasst, als es sich nach der Rechtsprechung des |
| 100 | Bundesarbeitsgerichts nicht nur auf solche technischen |
| 101 | Anwendungen bezieht, die explizit zur Kontrolle eingesetzt |
| 102 | werden, sondern in einem umfassenderen Sinne auch auf |
| 103 | diejenigen, die hierfür „nur“ grundsätzlich geeignet sind. |
| 104 | Auf einen Überwachungswillen des Arbeitgebers kommt es dabei |
| 105 | nicht an. [FN: Vgl. die grundlegende Entscheidung des |
| 106 | Bundesarbeitsgerichts vom 6.12.1983 (1 ABR 43/81).] Dieses |
| 107 | Mitbestimmungsrecht ist nicht nur im Blick auf die |
| 108 | notwendige Begrenzung negativer Wirkungen des Einsatzes |
| 109 | digitaler Techniken auf die Persönlichkeitsrechte von |
| 110 | Beschäftigten und einen fairen Interessenausgleich in den |
| 111 | Betrieben und Unternehmen von zentraler Bedeutung. Es kann |
| 112 | auch zur Sicherung einer Vertrauenskultur im Arbeitsleben |
| 113 | beitragen, ohne die sich die produktiven Potenziale der |
| 114 | digitalen Techniken nicht nachhaltig ausschöpfen lassen. |
| 115 | [FN: Das Mitbestimmungsrecht einschränkende Modifikationen |
| 116 | von § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG sind deshalb kritisch zu |
| 117 | beurteilen. Solche haben auf Landesebene für den Bereich des |
| 118 | Personalvertretungsrechts vereinzelt bereits stattgefunden. |
| 119 | So lautet die § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG entsprechende |
| 120 | Regelung in § 87 Abs. 1 Nr. 32 des Hamburgischen |
| 121 | Personalvertretungsgesetzes (HmbPersVG) unter der |
| 122 | Überschrift „Eingeschränkte Mitbestimmung und sonstige |
| 123 | Beteiligung“ inzwischen: „Der Personalrat hat, außer bei |
| 124 | einer Regelung durch Rechtsvorschriften oder einer |
| 125 | allgemeinen Regelung der obersten Dienstbehörde, in |
| 126 | folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: […] 32. Einführung |
| 127 | und Anwendung von technischen Einrichtungen, wenn sie das |
| 128 | Verhalten oder die Leistung von Angehörigen des öffentlichen |
| 129 | Dienstes überwachen sollen.“ Die Formulierung „überwachen |
| 130 | sollen“ führt dazu, dass ein Mitbestimmungsrecht des |
| 131 | Personalrats nur besteht, wenn der Dienstherr und |
| 132 | Arbeitgeber eine Überwachungsabsicht hat und diese |
| 133 | artikuliert. Es entfällt hingegen, wenn eine technische |
| 134 | Einrichtung zwar zur Verhaltens- und Leistungskontrolle |
| 135 | geeignet ist, ein Arbeitgeber eine entsprechende Absicht |
| 136 | aber nicht artikuliert. Mitbestimmung wird damit weitgehend |
| 137 | zur Disposition des Dienstherren und Arbeitgebers gestellt.] |
Der Text verglichen mit der Originalversion
| 1 | Eine der Technik digitaler Vernetzung inhärente Eigenschaft |
| 2 | ist die Entstehung einer Fülle von Daten und Informationen – |
| 3 | auch solchen personenbezogener oder personenbeziehbarer Art |
| 4 | – als „Nebenfolgen“ faktisch jedweder Aktivität an einem |
| 5 | entsprechenden Arbeitsmittel. Auf der Basis ständig |
| 6 | verbesserter Software zu deren Speicherung, |
| 7 | Systematisierung, Auswertung und Kombination eröffnen sich |
| 8 | vielfältige und neuartige Optionen zur Erhöhung der |
| 9 | Transparenz von Arbeitsprozessen und zur Kontrolle von |
| 10 | Beschäftigten. „Die vollständige Überwachung des |
| 11 | PC-Arbeitsplatzes passiert heute nahezu automatisch und |
| 12 | selbst ohne jeden Vorsatz, da sie zum Betrieb der |
| 13 | technischen Systeme unbedingt notwendig ist. Aber auch die |
| 14 | Überwachung der Telefonie und das Erstellen von |
| 15 | Bewegungsprofilen sind heute schon möglich und in vielen |
| 16 | Fällen ist zumindest das Entstehen der Daten gar nicht mehr |
| 17 | zu verhindern – sondern nur deren Auswertung. Und genau da |
| 18 | steckt das Risiko: Daten, die erst einmal da sind, bieten |
| 19 | sich früher oder später dazu an, ausgewertet zu werden.“ |
| 20 | [FN: Wiegand, Gerrit: Log as Log can – was Protokolle über |
| 21 | unsere elektronische Kommunikation aussagen. 2009, S. 25. ] |
| 22 | |
| 23 | Bei Nutzung solcher Daten werden Tätigkeiten im digitalen |
| 24 | Raum – Präsenzphasen, Aktivitätszeiten, |
| 25 | Beteiligungsintensitäten, Leistungsumfänge – hochgradig |
| 26 | transparent, Arbeitsabläufe lückenlos protokollierbar und |
| 27 | individualisierte sowie vergleichende Leistungskontrollen |
| 28 | permanent möglich. Auf diesen Sachverhalt und die daraus |
| 29 | resultierenden Konsequenzen für die Beschäftigten hat der |
| 30 | ehemalige IBM-„Cheftechnologe“ Gunter Dueck in einer |
| 31 | Stellungnahme gegenüber der Enquete-Kommission Internet und |
| 32 | digitale Gesellschaft aufmerksam gemacht: „Digitale Arbeit |
| 33 | bedeutet einen revolutionär harten Schnitt in der |
| 34 | Arbeitsorganisation, weil die von Arbeitnehmern geleistete |
| 35 | Arbeit nun im Netz der Quantität und Qualität nach |
| 36 | transparent messbar ist. Bislang gibt es noch viele |
| 37 | Büroarbeitsplätze, bei denen man acht Stunden täglich sein |
| 38 | bestes gibt oder bei denen man am Fließband mit den |
| 39 | vorgegebenen Takt mithält. In der digitalisierten Welt sind |
| 40 | die Arbeitsplätze vielfach ganz entkoppelt, jeder kann eher |
| 41 | für sich selbst so viel leisten, wie er will oder vermag. |
| 42 | Die großen Leistungsunterschiede zwischen Mitarbeitern |
| 43 | werden immer transparenter. Dadurch entsteht ein bisher |
| 44 | ungekannter psychischer Druck auf Führungskräfte und |
| 45 | Arbeitnehmer, weil nun alle indirekt fast wie in der |
| 46 | Fußballbundesliga ständig um Auf- und Abstieg kämpfen. Die |
| 47 | ganze Burnout-Problematik entsteht genau hier! Die |
| 48 | Führungskräfte und Mitarbeiter müssen neue soziale |
| 49 | Umgangsformen entwickeln. Jeder muss wohl lernen, mit dem |
| 50 | eigenen transparent sichtbaren Leistungsniveau psychisch |
| 51 | ausgeglichen zu leben. Das wird derzeit durch aggressives |
| 52 | Leistungsvergleichen zum Zwecke des Antreibens durch das |
| 53 | Management aus ökonomischen Erwägungen heraus absichtlich |
| 54 | verhindert. Man SOLL ja immer ein schlechtes |
| 55 | Leistungsgewissen haben! Dieser immense psychische Druck |
| 56 | steigt durch die Transparenz der digitalen Welt immer mehr |
| 57 | an.“ [FN: Schriftliche Stellungnahme von Gunter Dueck im |
| 58 | Rahmen der öffentlichen Anhörung „Veränderungsprozesse in |
| 59 | der digitalen Wirtschafts- und Arbeitswelt“ der |
| 60 | Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des |
| 61 | Deutschen Bundestages am 12. Dezember 2011. |
| 62 | Ausschussdrucksache 17(24)048-A, S. 8. (Hervorhebung im |
| 63 | Original.)] |
| 64 | |
| 65 | Die geschilderte Problematik wird noch dadurch intensiviert, |
| 66 | dass derartige Vergleichsdaten nicht selten die |
| 67 | Entscheidungsgrundlage für wichtige personalrelevante |
| 68 | Maßnahmen abgeben. Die Funktionalitäten der von „Success |
| 69 | Factors“ – einer in diesem Segment sehr erfolgreichen, im |
| 70 | Dezember 2011 von SAP übernommenen IT-Firma – angebotenen |
| 71 | Software lassen sich beispielsweise wie folgt beschreiben: |
| 72 | „Sie durchleuchtet die Mitarbeiter, hilft einzuschätzen, wer |
| 73 | welche Leistung erbringt. Sie ermöglicht es |
| 74 | Personalabteilungen, Leistungsprofile zu erstellen, um |
| 75 | erfolgsbasierte Gehälter besser zuzuteilen, Nachfolger zu |
| 76 | finden und Bewerber auszusieben. ‚Jeder sollte in einem |
| 77 | Unternehmen sofort sehen, wer die Leistungserbringer sind |
| 78 | und warum‘“ – so die Einschätzung von Lars Dalgaard, dem |
| 79 | Chef von Success Factors. [FN: Vgl. Graf, Annika: Ein |
| 80 | glücklicher Delfin. Financial Times Deutschland vom 05. |
| 81 | Dezember 2011. ] |
| 82 | |
| 83 | Das mit solchen technischen Optionen verbundene |
| 84 | Gefährdungspotenzial für den Schutz der Privatsphäre und das |
| 85 | Recht auf informationelle Selbstbestimmung sind ebenso |
| 86 | evident wie die daraus resultierenden Herausforderungen für |
| 87 | den Beschäftigtendatenschutz. Deutlich wird auch die |
| 88 | wichtige Funktion, die in diesem Zusammenhang der Regelung |
| 89 | des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG [FN: Betriebsverfassungsgesetz |
| 90 | in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. September 2001 |
| 91 | (BGBl. I S. 2518), zuletzt geändert durch Artikel 9 des |
| 92 | Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2424). ] zukommt. |
| 93 | Nach dieser Vorschrift hat ein Betriebsrat, soweit eine |
| 94 | gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, bei der |
| 95 | Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen |
| 96 | mitzubestimmen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder |
| 97 | die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen. Das |
| 98 | Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ist insofern weit |
| 99 | gefasst, als es sich nach der Rechtsprechung des |
| 100 | Bundesarbeitsgerichts nicht nur auf solche technischen |
| 101 | Anwendungen bezieht, die explizit zur Kontrolle eingesetzt |
| 102 | werden, sondern in einem umfassenderen Sinne auch auf |
| 103 | diejenigen, die hierfür „nur“ grundsätzlich geeignet sind. |
| 104 | Auf einen Überwachungswillen des Arbeitgebers kommt es dabei |
| 105 | nicht an. [FN: Vgl. die grundlegende Entscheidung des |
| 106 | Bundesarbeitsgerichts vom 6.12.1983 (1 ABR 43/81).] Dieses |
| 107 | Mitbestimmungsrecht ist nicht nur im Blick auf die |
| 108 | notwendige Begrenzung negativer Wirkungen des Einsatzes |
| 109 | digitaler Techniken auf die Persönlichkeitsrechte von |
| 110 | Beschäftigten und einen fairen Interessenausgleich in den |
| 111 | Betrieben und Unternehmen von zentraler Bedeutung. Es kann |
| 112 | auch zur Sicherung einer Vertrauenskultur im Arbeitsleben |
| 113 | beitragen, ohne die sich die produktiven Potenziale der |
| 114 | digitalen Techniken nicht nachhaltig ausschöpfen lassen. |
| 115 | [FN: Das Mitbestimmungsrecht einschränkende Modifikationen |
| 116 | von § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG sind deshalb kritisch zu |
| 117 | beurteilen. Solche haben auf Landesebene für den Bereich des |
| 118 | Personalvertretungsrechts vereinzelt bereits stattgefunden. |
| 119 | So lautet die § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG entsprechende |
| 120 | Regelung in § 87 Abs. 1 Nr. 32 des Hamburgischen |
| 121 | Personalvertretungsgesetzes (HmbPersVG) unter der |
| 122 | Überschrift „Eingeschränkte Mitbestimmung und sonstige |
| 123 | Beteiligung“ inzwischen: „Der Personalrat hat, außer bei |
| 124 | einer Regelung durch Rechtsvorschriften oder einer |
| 125 | allgemeinen Regelung der obersten Dienstbehörde, in |
| 126 | folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: […] 32. Einführung |
| 127 | und Anwendung von technischen Einrichtungen, wenn sie das |
| 128 | Verhalten oder die Leistung von Angehörigen des öffentlichen |
| 129 | Dienstes überwachen sollen.“ Die Formulierung „überwachen |
| 130 | sollen“ führt dazu, dass ein Mitbestimmungsrecht des |
| 131 | Personalrats nur besteht, wenn der Dienstherr und |
| 132 | Arbeitgeber eine Überwachungsabsicht hat und diese |
| 133 | artikuliert. Es entfällt hingegen, wenn eine technische |
| 134 | Einrichtung zwar zur Verhaltens- und Leistungskontrolle |
| 135 | geeignet ist, ein Arbeitgeber eine entsprechende Absicht |
| 136 | aber nicht artikuliert. Mitbestimmung wird damit weitgehend |
| 137 | zur Disposition des Dienstherren und Arbeitgebers gestellt.] |
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