Papier: 3.3.1 Veränderung von Arbeitsprozessen und –bedingungen
Originalversion
| 1 | Industriell geprägte Erwerbstätigkeit basierte |
| 2 | klassischerweise „vor allem auf drei Faktoren: 1. Arbeit |
| 3 | hatte ihren Ort. 2. Arbeit hatte ihre Zeit. 3. Arbeit hatte |
| 4 | normativ die Standardform des Normalarbeitsverhältnisses“ |
| 5 | (Schröter / Scherer 2010, S. 89). Diese Grundpfeiler der |
| 6 | Arbeitswelt sind im Zuge der digitalen Vernetzung unter |
| 7 | erheblichen Veränderungsdruck geraten. [FN: Vgl. zum |
| 8 | folgenden Abschnitt ausführlich Schwemmle / Wedde 2012 mit |
| 9 | weiteren Nachweisen.] Das herausragende, die neue Qualität |
| 10 | digitaler Vernetzung seit den 1990er Jahren bestimmende |
| 11 | Charakteristikum ist der mit dem Internet entstandene |
| 12 | globale Informationsraum, welcher sich über traditionelle |
| 13 | Trennungslinien zwischen Betrieben, Unternehmen, Branchen |
| 14 | und Volkswirtschaften hinweg erstreckt, aber auch die |
| 15 | überkommenen Schranken zwischen Arbeits- und Lebenswelt und |
| 16 | zwischen Produktions- und Konsumtionssphäre überschreitet. |
| 17 | In diesem zunehmend entgrenzten Handlungsfeld sind nicht nur |
| 18 | Kommunikationsvorgänge mit hoher Geschwindigkeit, großer |
| 19 | Reichweite und multimedialer Qualität möglich, sondern auch |
| 20 | komplexe Kooperationsprozesse, der Vertrieb digitaler Güter |
| 21 | und weitere ökonomisch bedeutsame Operationen. „Als |
| 22 | ‚sozialer Handlungsraum‘ bildet der Informationsraum […] |
| 23 | einen neuartigen Möglichkeitsraum, um sämtliche Tätigkeiten, |
| 24 | deren Arbeitsgegenstand und -mittel digitalisierbare |
| 25 | Informationen und Informationssysteme sind, in einem ‚neuen |
| 26 | Raum der Produktion‘ zu integrieren. […] Unabhängig von |
| 27 | ihrem konkreten Arbeitsort können Menschen in Echtzeit im |
| 28 | Arbeitsprozess kooperieren, da ihr Arbeitsgegenstand (z.B. |
| 29 | eine Software-Applikation) im Informationsraum selbst zur |
| 30 | Verfügung steht und auch die arbeitsbegleitende |
| 31 | Kommunikation über netzbasierte IT-Systeme erfolgen kann.“ |
| 32 | (Boes / Kämpf 2011, S. 62) |
| 33 | |
| 34 | Digital vernetzte Arbeit verliert in dieser neu |
| 35 | erschlossenen Sphäre ihre traditionelle Fixierung an einen |
| 36 | festen Ort („Arbeitsplatz“) und ist im Grundsatz überall |
| 37 | dort möglich, wo ein Rechner bedient werden kann und ein |
| 38 | Netzanschluss mit ausreichender Bandbreite zur Verfügung |
| 39 | steht. Entscheidend für diese neue Beweglichkeit von Arbeit |
| 40 | ist in erster Linie die Mobilität und ubiquitäre |
| 41 | Zugänglichkeit der Arbeitsinhalte und -gegenstände. Diese |
| 42 | sind nicht mehr allein im Büro und nur dort „greifbar“, |
| 43 | sondern können „in der Cloud“ bzw. im Firmennetzwerk |
| 44 | abgerufen, wo auch immer genutzt und bearbeitet und dann an |
| 45 | Kooperationspartner oder Kunden weitergeleitet werden. Ein |
| 46 | zweiter, die Ortsunabhängigkeit digitaler Arbeit |
| 47 | ermöglichender Faktor ist die erleichterte Portabilität und |
| 48 | höhere Leistungsfähigkeit digitaler Arbeitsmittel – |
| 49 | letzteres sowohl hardwareseitig (Notebooks, Tablets, |
| 50 | Smartphones) wie auch in puncto mobiler Betriebssysteme und |
| 51 | Anwendungen, drahtloser Netzzugänge und breitbandiger |
| 52 | Übertragungswege. Dies ermöglicht die persönliche Mobilität |
| 53 | der Arbeitenden selbst, die nicht mehr an ihre Schreibtische |
| 54 | in der Firma gebunden sind, sondern ihr „Überall-Büro“ stets |
| 55 | mit sich führen können. Neue digitale Beweglichkeit von |
| 56 | Arbeit umfasst somit die Mobilität der Arbeitsgegenstände, |
| 57 | der Arbeitsmittel und der arbeitenden Personen. |
| 58 | |
| 59 | Digital vernetzte Arbeit ist auch insofern örtlich |
| 60 | ungebunden, als sie im Falle kooperativer Prozesse nicht |
| 61 | mehr die gemeinsame physische Anwesenheit der Akteure |
| 62 | („Kopräsenz“) erfordert, sondern eine – auch asynchrone – |
| 63 | Zusammenarbeit standortverteilter Personen und Teams |
| 64 | zulässt. Diese ist nicht mehr zwingend zu fixen Zeiten zu |
| 65 | leisten, sondern wird auch außerhalb des traditionellen |
| 66 | „Nine-to-Five“-Schemas und über Zeitzonen hinweg |
| 67 | organisierbar: „Immer leistungsfähigere informations- und |
| 68 | kommunikationstechnische Infrastrukturen erlauben es, |
| 69 | weltweit fast ohne Zeitverzögerung, zu geringen Kosten und |
| 70 | in stetig verbesserter Qualität zu kommunizieren und |
| 71 | arbeitsteilige Leistungsprozesse zu koordinieren. Wenn |
| 72 | Koordination […] zu beliebigen Zeiten von beliebigen |
| 73 | Standorten aus erfolgen kann, dann verlieren Arbeitsplätze |
| 74 | zunehmend ihre räumliche Bindung. Das schafft neue |
| 75 | Gestaltungsfreiräume für Konzepte verteilter Arbeit und |
| 76 | erlaubt eine Verlagerung von Arbeitsplätzen bis in den |
| 77 | häuslichen Bereich.“ (Reichwald et al. 1998, S. 1) |
| 78 | |
| 79 | Qua Digitalisierung beweglich gewordenes Arbeiten eröffnet |
| 80 | so für viele Erwerbstätige unter bestimmten Bedingungen neue |
| 81 | Gestaltungsmöglichkeiten, wie sie in der industriell |
| 82 | geprägten Arbeitswelt faktisch nicht vorhanden waren. Diese |
| 83 | beziehen sich auf den Ort, an dem gearbeitet wird, ebenso |
| 84 | wie auf die entsprechenden Zeiten. „Die wuchtige Wirkung der |
| 85 | digitalen Technologie auf die Handlungsspielräume des |
| 86 | Einzelnen“ (Friebe / Lobo 2008, S. 13) lässt für einen Teil |
| 87 | der Beschäftigten eine erweiterte Autonomie bei der |
| 88 | Gestaltung wichtiger Arbeitsbedingungen denkbar werden, |
| 89 | insbesondere die Chance, ihre beruflichen Aufgaben zumindest |
| 90 | partiell dort zu erledigen, wo sie wollen, dann, wann sie |
| 91 | wollen – und dies unter Rahmenbedingungen, die sie als |
| 92 | angemessen empfinden. Der Wunsch nach solchen |
| 93 | raum-zeitlichen Gestaltungsoptionen, mit denen sich |
| 94 | Potenziale für flexible Arbeitszeitmodelle und eine |
| 95 | Verbesserung der Work-Life-Balance verbinden, ist weit |
| 96 | verbreitet. So wollten etwa einer vom BITKOM in Auftrag |
| 97 | gegebenen Repräsentativerhebung zufolge im Jahr 2010 20 % |
| 98 | der befragten Erwerbstätigen in Deutschland gerne täglich |
| 99 | von zu Hause aus arbeiten, weitere 37 % würden es zumindest |
| 100 | an einigen Tagen der Woche bevorzugen, zur Arbeit nicht ins |
| 101 | Büro gehen zu müssen, und zusätzliche 10 % gaben an, bereits |
| 102 | jetzt gelegentlich von zu Hause aus zu arbeiten (BITKOM |
| 103 | 2010a). In eine ähnliche Richtung deuten Ergebnisse des |
| 104 | Cisco Connected World Report, einer weltweiten Befragung bei |
| 105 | mehr als 2.600 Beschäftigten und Entscheidern: Diesen |
| 106 | zufolge würden 72 Prozent der deutschen Teilnehmer die |
| 107 | Möglichkeit zu selbstbestimmter Telearbeit als ein wichtiges |
| 108 | Privileg empfinden (Cisco 2010). |
| 109 | |
| 110 | Allerdings verwirklichen sich die durch das technische |
| 111 | Potenzial erschließbaren höheren Freiheitsgrade bei orts- |
| 112 | und zeitflexibler digitaler Arbeit offensichtlich nicht im |
| 113 | Selbstlauf: Weder kommen alle Beschäftigten, für die eine |
| 114 | größere Beweglichkeit ihrer Arbeit im Raum möglich wäre, |
| 115 | auch tatsächlich in den Genuss, diese Option für sich nutzen |
| 116 | zu können, noch ist mobile Arbeit, so sie denn praktiziert |
| 117 | wird, stets mit real erweiterten |
| 118 | Selbstbestimmungsmöglichkeiten der Betroffenen verbunden – |
| 119 | und selbst wenn solche vorhanden sein sollten, so werden |
| 120 | diese nicht immer und ausschließlich als befreiend |
| 121 | empfunden. Mobile Arbeit etwa, deren Orte und Zeiten |
| 122 | ausschließlich von den Dispositionen des Arbeit- oder |
| 123 | Auftraggebers diktiert sind, dürfte mit Vorstellungen von |
| 124 | mehr Freiheit ebenso schwerlich in Einklang zu bringen sein |
| 125 | wie die Erledigung der elektronischen Post, die nach einem |
| 126 | langen Bürotag aufgrund eines anderweitig nicht zu |
| 127 | bewältigenden Arbeitsquantums am Abend per Notebook zuhause |
| 128 | stattfindet. Von entscheidender Bedeutung ist in diesem |
| 129 | Zusammenhang, „dass die Vorteile flexibler bzw. mobiler |
| 130 | Arbeitsmöglichkeiten sich nur dann realisieren lassen, wenn |
| 131 | sie zwecks Verlagerung von Arbeitszeit und -ort herangezogen |
| 132 | werden. Werden diese Maßnahmen allerdings eingeführt, um – |
| 133 | mehr oder weniger explizit – die Arbeitszeiten der |
| 134 | Beschäftigten zu verlängern, sind diese als negativ oder als |
| 135 | problematisch im Hinblick auf das Verhältnis zwischen Arbeit |
| 136 | und Privatleben einzuordnen.“ (Stock-Homburg 2011, S. 3f.; |
| 137 | Hervorhebung im Original) |
| 138 | |
| 139 | Generell gilt damit auch im Blick auf die bei digitaler |
| 140 | Arbeit prinzipiell ermöglichten raum-zeitlichen |
| 141 | Gestaltungschancen, dass Autonomie „niemals für sich, |
| 142 | sondern immer nur zusammen mit den Bedingungen zu denken |
| 143 | (ist), unter denen sie existiert und praktiziert wird. Stets |
| 144 | reicht ein Handlungsspielraum in der Arbeit nur so weit wie |
| 145 | der Verhandlungsspielraum, den die Arbeitspersonen |
| 146 | individuell oder kollektiv über die Kontextbedingungen der |
| 147 | Arbeit tatsächlich besitzen ...“ (Brödner 2002, S. 524). Ob |
| 148 | Beschäftigte die mit der digitalen Technik verbundenen |
| 149 | höheren Freiheitsgrade auch tatsächlich zu ihrem eigenen |
| 150 | Nutzen realisieren können, hängt insoweit stark davon ab, |
| 151 | über welche Rechte und Ressourcen sie verfügen und in |
| 152 | welchem Ausmaß sie eigenständige Entscheidungen gegen |
| 153 | Zielvorgaben und Leistungs- und Präsenzforderungen von |
| 154 | Vorgesetzten oder Auftraggebern durchzusetzen vermögen. Sind |
| 155 | diese Voraussetzungen hingegen gegeben, so könnten aus der |
| 156 | Digitalisierung der Arbeit wichtige Impulse zu ihrer |
| 157 | Humanisierung entstehen. Derzeit überwiegt jedoch noch der |
| 158 | Eindruck, dass die vorhandenen Spielräume für besseres und |
| 159 | selbstbestimmteres Arbeiten im Netz bislang nur für einen |
| 160 | relativ kleinen Teil der Erwerbstätigen Realität geworden |
| 161 | ist. |
| 162 | |
| 163 | Die entgrenzenden Effekte digitaler Vernetzung lassen die im |
| 164 | industriegesellschaftlichen Alltag selbstverständlich |
| 165 | gewordene Separierung von beruflicher und privater Sphäre |
| 166 | zunehmend brüchig werden. Auch diese Entwicklung ist |
| 167 | zwischenzeitlich zum Massenphänomen geworden: „Durch |
| 168 | Internet und Handy sind für viele Menschen die Grenzen |
| 169 | zwischen ihrer Arbeit und ihrem Privatleben gefallen. Das |
| 170 | bestätigt fast jeder zweite Berufstätige in Deutschland (43 |
| 171 | Prozent), wie aus einer Studie des BITKOM hervorgeht. Für |
| 172 | 31 Prozent von ihnen überwiegen dabei die positiven Seiten, |
| 173 | 16 Prozent bewerten die Entwicklung eher negativ. Der Rest, |
| 174 | also 53 Prozent, betont gleichermaßen gute wie schlechte |
| 175 | Seiten.“ (BITKOM 2010b) Da Grenzen einerseits einengen, |
| 176 | andererseits aber auch Schutz geben und Stabilität |
| 177 | garantieren, wirkt Entgrenzung in ambivalenter Weise sowohl |
| 178 | befreiend als auch herausfordernd. Sollen die neuen |
| 179 | Freiheiten orts- und zeitflexibler Erwerbstätigkeit nicht zu |
| 180 | neuen Belastungen führen, weil die Arbeit zunehmend das |
| 181 | Privatleben überschattet und ein „Abschalten“ schwer fällt, |
| 182 | so müssen die Beschäftigten über Kompetenzen und |
| 183 | Möglichkeiten verfügen, neue Grenzen zu ziehen. Gefragt ist |
| 184 | hier insbesondere „die Fähigkeit zur Selbstorganisation […], |
| 185 | um den Arbeitsalltag in räumlicher und zeitlicher Hinsicht |
| 186 | zu strukturieren und um die eigene Erwerbstätigkeit in ein |
| 187 | individuell passendes Verhältnis zur häuslichen Privatsphäre |
| 188 | zu setzen. Ist diese Fähigkeit nicht vorhanden, wird die |
| 189 | freie Zeiteinteilung nicht als Handlungsspielraum, sondern |
| 190 | als anstrengend und die Arbeitssituation als unbefriedigend |
| 191 | empfunden.“ (von Streit 2011, S. 239) Die Bewältigung dieser |
| 192 | Herausforderung wird den Betroffenen nicht abgenommen werden |
| 193 | können – wohl aber ist es eine arbeitspolitische Aufgabe, |
| 194 | sie durch adäquate Qualifikationsangebote beim Aufbau |
| 195 | entsprechender Ressourcen zu unterstützen und nötigenfalls |
| 196 | auch regulatorische sowie technische Flankierungen für |
| 197 | belastungsreduzierende Grenzziehungen bereitzustellen. |
| 198 | |
| 199 | |
| 200 | |
| 201 | |
| 202 | Veränderung von Arbeitsprozessen und –bedingungen: |
| 203 | Gruppenarbeit auf Online-Plattformen von Drittanbietern, wem |
| 204 | gehört das dort erarbeitete Wissen? |
| 205 | |
| 206 | Das Internet hat Formen kollaborativen Arbeitens ermöglicht, |
| 207 | die es in der analogen Welt so noch nicht gab. So ist es |
| 208 | beispielsweise möglich geworden, dass mehrere Personen |
| 209 | zusammen online an ein und demselben Text arbeiten, indem |
| 210 | sie Wikis, Etherpads oder ähnliche Dienste nutzen. Während |
| 211 | Wikis asynchron editiert werden, erlauben Etherpads sogar |
| 212 | ein synchrones Arbeiten am Text. So wird ein raum- und |
| 213 | zeitübergreifendes Arbeiten möglich, aber beispielsweise |
| 214 | auch die gezielte Einbindung von externem Fachwissen. |
| 215 | |
| 216 | Sofern Unternehmen und Organisationen bei der Nutzung |
| 217 | solcher Technik jedoch externe Dienstleistungsangebote in |
| 218 | Anspruch nehmen, gewinnt die Frage an Bedeutung, wem das auf |
| 219 | diese Weise gemeinsam erstellte Werk gehört. Den unmittelbar |
| 220 | Beteiligten? Oder dem Plattformanbieter? Letztlich ist dies |
| 221 | eine urheberrechtliche Frage. |
| 222 | |
| 223 | Grundsätzlich spielen dabei die allgemeinen |
| 224 | Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters eine große Rolle. |
| 225 | So lassen sich Diensteanbieter in der Regel umfangreiche |
| 226 | Lizenzen zur Verwendung des auf ihren Plattformen |
| 227 | bearbeiteten Materials einräumen. Einerseits benötigen sie |
| 228 | solche Rechte, um die Dienste überhaupt anbieten zu können. |
| 229 | Ohne die urheberrechtlichen Nutzungsrechte wäre es |
| 230 | beispielsweise nicht legal, Kopien von nutzergenerierten |
| 231 | Inhalten auf den eigenen Servern zu speichern. Andererseits |
| 232 | gehen die konkreten Formulierungen entsprechender AGB meist |
| 233 | weit über diesen Zweck hinaus. Dasselbe gilt für zumeist |
| 234 | ausgesprochen weit formulierte Haftungsfreistellungen und |
| 235 | für Sanktionen, die sich Diensteanbieter für den Fall |
| 236 | vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverstöße ihrer |
| 237 | Nutzer vorbehalten. Verständlicherweise haben die |
| 238 | Diensteanbieter ein Interesse daran, sich für den Fall von |
| 239 | Rechtsstreitigkeiten abzusichern, also beispielsweise für |
| 240 | Urheberrechtsverletzungen oder andere Verstöße gegen |
| 241 | geltendes Recht nicht haftbar gemacht zu werden. Zugleich |
| 242 | können solche AGB die Freiheit der Nutzer im Umgang mit den |
| 243 | eigenen Inhalten beträchtlich einschränken. Daher erscheint |
| 244 | fraglich, inwiefern die genannten AGB in dieser Form |
| 245 | rechtlich zulässig sind. |
Der Text verglichen mit der Originalversion
| 1 | Industriell geprägte Erwerbstätigkeit basierte |
| 2 | klassischerweise „vor allem auf drei Faktoren: 1. Arbeit |
| 3 | hatte ihren Ort. 2. Arbeit hatte ihre Zeit. 3. Arbeit hatte |
| 4 | normativ die Standardform des Normalarbeitsverhältnisses“ |
| 5 | (Schröter / Scherer 2010, S. 89). Diese Grundpfeiler der |
| 6 | Arbeitswelt sind im Zuge der digitalen Vernetzung unter |
| 7 | erheblichen Veränderungsdruck geraten. [FN: Vgl. zum |
| 8 | folgenden Abschnitt ausführlich Schwemmle / Wedde 2012 mit |
| 9 | weiteren Nachweisen.] Das herausragende, die neue Qualität |
| 10 | digitaler Vernetzung seit den 1990er Jahren bestimmende |
| 11 | Charakteristikum ist der mit dem Internet entstandene |
| 12 | globale Informationsraum, welcher sich über traditionelle |
| 13 | Trennungslinien zwischen Betrieben, Unternehmen, Branchen |
| 14 | und Volkswirtschaften hinweg erstreckt, aber auch die |
| 15 | überkommenen Schranken zwischen Arbeits- und Lebenswelt und |
| 16 | zwischen Produktions- und Konsumtionssphäre überschreitet. |
| 17 | In diesem zunehmend entgrenzten Handlungsfeld sind nicht nur |
| 18 | Kommunikationsvorgänge mit hoher Geschwindigkeit, großer |
| 19 | Reichweite und multimedialer Qualität möglich, sondern auch |
| 20 | komplexe Kooperationsprozesse, der Vertrieb digitaler Güter |
| 21 | und weitere ökonomisch bedeutsame Operationen. „Als |
| 22 | ‚sozialer Handlungsraum‘ bildet der Informationsraum […] |
| 23 | einen neuartigen Möglichkeitsraum, um sämtliche Tätigkeiten, |
| 24 | deren Arbeitsgegenstand und -mittel digitalisierbare |
| 25 | Informationen und Informationssysteme sind, in einem ‚neuen |
| 26 | Raum der Produktion‘ zu integrieren. […] Unabhängig von |
| 27 | ihrem konkreten Arbeitsort können Menschen in Echtzeit im |
| 28 | Arbeitsprozess kooperieren, da ihr Arbeitsgegenstand (z.B. |
| 29 | eine Software-Applikation) im Informationsraum selbst zur |
| 30 | Verfügung steht und auch die arbeitsbegleitende |
| 31 | Kommunikation über netzbasierte IT-Systeme erfolgen kann.“ |
| 32 | (Boes / Kämpf 2011, S. 62) |
| 33 | |
| 34 | Digital vernetzte Arbeit verliert in dieser neu |
| 35 | erschlossenen Sphäre ihre traditionelle Fixierung an einen |
| 36 | festen Ort („Arbeitsplatz“) und ist im Grundsatz überall |
| 37 | dort möglich, wo ein Rechner bedient werden kann und ein |
| 38 | Netzanschluss mit ausreichender Bandbreite zur Verfügung |
| 39 | steht. Entscheidend für diese neue Beweglichkeit von Arbeit |
| 40 | ist in erster Linie die Mobilität und ubiquitäre |
| 41 | Zugänglichkeit der Arbeitsinhalte und -gegenstände. Diese |
| 42 | sind nicht mehr allein im Büro und nur dort „greifbar“, |
| 43 | sondern können „in der Cloud“ bzw. im Firmennetzwerk |
| 44 | abgerufen, wo auch immer genutzt und bearbeitet und dann an |
| 45 | Kooperationspartner oder Kunden weitergeleitet werden. Ein |
| 46 | zweiter, die Ortsunabhängigkeit digitaler Arbeit |
| 47 | ermöglichender Faktor ist die erleichterte Portabilität und |
| 48 | höhere Leistungsfähigkeit digitaler Arbeitsmittel – |
| 49 | letzteres sowohl hardwareseitig (Notebooks, Tablets, |
| 50 | Smartphones) wie auch in puncto mobiler Betriebssysteme und |
| 51 | Anwendungen, drahtloser Netzzugänge und breitbandiger |
| 52 | Übertragungswege. Dies ermöglicht die persönliche Mobilität |
| 53 | der Arbeitenden selbst, die nicht mehr an ihre Schreibtische |
| 54 | in der Firma gebunden sind, sondern ihr „Überall-Büro“ stets |
| 55 | mit sich führen können. Neue digitale Beweglichkeit von |
| 56 | Arbeit umfasst somit die Mobilität der Arbeitsgegenstände, |
| 57 | der Arbeitsmittel und der arbeitenden Personen. |
| 58 | |
| 59 | Digital vernetzte Arbeit ist auch insofern örtlich |
| 60 | ungebunden, als sie im Falle kooperativer Prozesse nicht |
| 61 | mehr die gemeinsame physische Anwesenheit der Akteure |
| 62 | („Kopräsenz“) erfordert, sondern eine – auch asynchrone – |
| 63 | Zusammenarbeit standortverteilter Personen und Teams |
| 64 | zulässt. Diese ist nicht mehr zwingend zu fixen Zeiten zu |
| 65 | leisten, sondern wird auch außerhalb des traditionellen |
| 66 | „Nine-to-Five“-Schemas und über Zeitzonen hinweg |
| 67 | organisierbar: „Immer leistungsfähigere informations- und |
| 68 | kommunikationstechnische Infrastrukturen erlauben es, |
| 69 | weltweit fast ohne Zeitverzögerung, zu geringen Kosten und |
| 70 | in stetig verbesserter Qualität zu kommunizieren und |
| 71 | arbeitsteilige Leistungsprozesse zu koordinieren. Wenn |
| 72 | Koordination […] zu beliebigen Zeiten von beliebigen |
| 73 | Standorten aus erfolgen kann, dann verlieren Arbeitsplätze |
| 74 | zunehmend ihre räumliche Bindung. Das schafft neue |
| 75 | Gestaltungsfreiräume für Konzepte verteilter Arbeit und |
| 76 | erlaubt eine Verlagerung von Arbeitsplätzen bis in den |
| 77 | häuslichen Bereich.“ (Reichwald et al. 1998, S. 1) |
| 78 | |
| 79 | Qua Digitalisierung beweglich gewordenes Arbeiten eröffnet |
| 80 | so für viele Erwerbstätige unter bestimmten Bedingungen neue |
| 81 | Gestaltungsmöglichkeiten, wie sie in der industriell |
| 82 | geprägten Arbeitswelt faktisch nicht vorhanden waren. Diese |
| 83 | beziehen sich auf den Ort, an dem gearbeitet wird, ebenso |
| 84 | wie auf die entsprechenden Zeiten. „Die wuchtige Wirkung der |
| 85 | digitalen Technologie auf die Handlungsspielräume des |
| 86 | Einzelnen“ (Friebe / Lobo 2008, S. 13) lässt für einen Teil |
| 87 | der Beschäftigten eine erweiterte Autonomie bei der |
| 88 | Gestaltung wichtiger Arbeitsbedingungen denkbar werden, |
| 89 | insbesondere die Chance, ihre beruflichen Aufgaben zumindest |
| 90 | partiell dort zu erledigen, wo sie wollen, dann, wann sie |
| 91 | wollen – und dies unter Rahmenbedingungen, die sie als |
| 92 | angemessen empfinden. Der Wunsch nach solchen |
| 93 | raum-zeitlichen Gestaltungsoptionen, mit denen sich |
| 94 | Potenziale für flexible Arbeitszeitmodelle und eine |
| 95 | Verbesserung der Work-Life-Balance verbinden, ist weit |
| 96 | verbreitet. So wollten etwa einer vom BITKOM in Auftrag |
| 97 | gegebenen Repräsentativerhebung zufolge im Jahr 2010 20 % |
| 98 | der befragten Erwerbstätigen in Deutschland gerne täglich |
| 99 | von zu Hause aus arbeiten, weitere 37 % würden es zumindest |
| 100 | an einigen Tagen der Woche bevorzugen, zur Arbeit nicht ins |
| 101 | Büro gehen zu müssen, und zusätzliche 10 % gaben an, bereits |
| 102 | jetzt gelegentlich von zu Hause aus zu arbeiten (BITKOM |
| 103 | 2010a). In eine ähnliche Richtung deuten Ergebnisse des |
| 104 | Cisco Connected World Report, einer weltweiten Befragung bei |
| 105 | mehr als 2.600 Beschäftigten und Entscheidern: Diesen |
| 106 | zufolge würden 72 Prozent der deutschen Teilnehmer die |
| 107 | Möglichkeit zu selbstbestimmter Telearbeit als ein wichtiges |
| 108 | Privileg empfinden (Cisco 2010). |
| 109 | |
| 110 | Allerdings verwirklichen sich die durch das technische |
| 111 | Potenzial erschließbaren höheren Freiheitsgrade bei orts- |
| 112 | und zeitflexibler digitaler Arbeit offensichtlich nicht im |
| 113 | Selbstlauf: Weder kommen alle Beschäftigten, für die eine |
| 114 | größere Beweglichkeit ihrer Arbeit im Raum möglich wäre, |
| 115 | auch tatsächlich in den Genuss, diese Option für sich nutzen |
| 116 | zu können, noch ist mobile Arbeit, so sie denn praktiziert |
| 117 | wird, stets mit real erweiterten |
| 118 | Selbstbestimmungsmöglichkeiten der Betroffenen verbunden – |
| 119 | und selbst wenn solche vorhanden sein sollten, so werden |
| 120 | diese nicht immer und ausschließlich als befreiend |
| 121 | empfunden. Mobile Arbeit etwa, deren Orte und Zeiten |
| 122 | ausschließlich von den Dispositionen des Arbeit- oder |
| 123 | Auftraggebers diktiert sind, dürfte mit Vorstellungen von |
| 124 | mehr Freiheit ebenso schwerlich in Einklang zu bringen sein |
| 125 | wie die Erledigung der elektronischen Post, die nach einem |
| 126 | langen Bürotag aufgrund eines anderweitig nicht zu |
| 127 | bewältigenden Arbeitsquantums am Abend per Notebook zuhause |
| 128 | stattfindet. Von entscheidender Bedeutung ist in diesem |
| 129 | Zusammenhang, „dass die Vorteile flexibler bzw. mobiler |
| 130 | Arbeitsmöglichkeiten sich nur dann realisieren lassen, wenn |
| 131 | sie zwecks Verlagerung von Arbeitszeit und -ort herangezogen |
| 132 | werden. Werden diese Maßnahmen allerdings eingeführt, um – |
| 133 | mehr oder weniger explizit – die Arbeitszeiten der |
| 134 | Beschäftigten zu verlängern, sind diese als negativ oder als |
| 135 | problematisch im Hinblick auf das Verhältnis zwischen Arbeit |
| 136 | und Privatleben einzuordnen.“ (Stock-Homburg 2011, S. 3f.; |
| 137 | Hervorhebung im Original) |
| 138 | |
| 139 | Generell gilt damit auch im Blick auf die bei digitaler |
| 140 | Arbeit prinzipiell ermöglichten raum-zeitlichen |
| 141 | Gestaltungschancen, dass Autonomie „niemals für sich, |
| 142 | sondern immer nur zusammen mit den Bedingungen zu denken |
| 143 | (ist), unter denen sie existiert und praktiziert wird. Stets |
| 144 | reicht ein Handlungsspielraum in der Arbeit nur so weit wie |
| 145 | der Verhandlungsspielraum, den die Arbeitspersonen |
| 146 | individuell oder kollektiv über die Kontextbedingungen der |
| 147 | Arbeit tatsächlich besitzen ...“ (Brödner 2002, S. 524). Ob |
| 148 | Beschäftigte die mit der digitalen Technik verbundenen |
| 149 | höheren Freiheitsgrade auch tatsächlich zu ihrem eigenen |
| 150 | Nutzen realisieren können, hängt insoweit stark davon ab, |
| 151 | über welche Rechte und Ressourcen sie verfügen und in |
| 152 | welchem Ausmaß sie eigenständige Entscheidungen gegen |
| 153 | Zielvorgaben und Leistungs- und Präsenzforderungen von |
| 154 | Vorgesetzten oder Auftraggebern durchzusetzen vermögen. Sind |
| 155 | diese Voraussetzungen hingegen gegeben, so könnten aus der |
| 156 | Digitalisierung der Arbeit wichtige Impulse zu ihrer |
| 157 | Humanisierung entstehen. Derzeit überwiegt jedoch noch der |
| 158 | Eindruck, dass die vorhandenen Spielräume für besseres und |
| 159 | selbstbestimmteres Arbeiten im Netz bislang nur für einen |
| 160 | relativ kleinen Teil der Erwerbstätigen Realität geworden |
| 161 | ist. |
| 162 | |
| 163 | Die entgrenzenden Effekte digitaler Vernetzung lassen die im |
| 164 | industriegesellschaftlichen Alltag selbstverständlich |
| 165 | gewordene Separierung von beruflicher und privater Sphäre |
| 166 | zunehmend brüchig werden. Auch diese Entwicklung ist |
| 167 | zwischenzeitlich zum Massenphänomen geworden: „Durch |
| 168 | Internet und Handy sind für viele Menschen die Grenzen |
| 169 | zwischen ihrer Arbeit und ihrem Privatleben gefallen. Das |
| 170 | bestätigt fast jeder zweite Berufstätige in Deutschland (43 |
| 171 | Prozent), wie aus einer Studie des BITKOM hervorgeht. Für |
| 172 | 31 Prozent von ihnen überwiegen dabei die positiven Seiten, |
| 173 | 16 Prozent bewerten die Entwicklung eher negativ. Der Rest, |
| 174 | also 53 Prozent, betont gleichermaßen gute wie schlechte |
| 175 | Seiten.“ (BITKOM 2010b) Da Grenzen einerseits einengen, |
| 176 | andererseits aber auch Schutz geben und Stabilität |
| 177 | garantieren, wirkt Entgrenzung in ambivalenter Weise sowohl |
| 178 | befreiend als auch herausfordernd. Sollen die neuen |
| 179 | Freiheiten orts- und zeitflexibler Erwerbstätigkeit nicht zu |
| 180 | neuen Belastungen führen, weil die Arbeit zunehmend das |
| 181 | Privatleben überschattet und ein „Abschalten“ schwer fällt, |
| 182 | so müssen die Beschäftigten über Kompetenzen und |
| 183 | Möglichkeiten verfügen, neue Grenzen zu ziehen. Gefragt ist |
| 184 | hier insbesondere „die Fähigkeit zur Selbstorganisation […], |
| 185 | um den Arbeitsalltag in räumlicher und zeitlicher Hinsicht |
| 186 | zu strukturieren und um die eigene Erwerbstätigkeit in ein |
| 187 | individuell passendes Verhältnis zur häuslichen Privatsphäre |
| 188 | zu setzen. Ist diese Fähigkeit nicht vorhanden, wird die |
| 189 | freie Zeiteinteilung nicht als Handlungsspielraum, sondern |
| 190 | als anstrengend und die Arbeitssituation als unbefriedigend |
| 191 | empfunden.“ (von Streit 2011, S. 239) Die Bewältigung dieser |
| 192 | Herausforderung wird den Betroffenen nicht abgenommen werden |
| 193 | können – wohl aber ist es eine arbeitspolitische Aufgabe, |
| 194 | sie durch adäquate Qualifikationsangebote beim Aufbau |
| 195 | entsprechender Ressourcen zu unterstützen und nötigenfalls |
| 196 | auch regulatorische sowie technische Flankierungen für |
| 197 | belastungsreduzierende Grenzziehungen bereitzustellen. |
| 198 | |
| 199 | |
| 200 | |
| 201 | |
| 202 | Veränderung von Arbeitsprozessen und –bedingungen: |
| 203 | Gruppenarbeit auf Online-Plattformen von Drittanbietern, wem |
| 204 | gehört das dort erarbeitete Wissen? |
| 205 | |
| 206 | Das Internet hat Formen kollaborativen Arbeitens ermöglicht, |
| 207 | die es in der analogen Welt so noch nicht gab. So ist es |
| 208 | beispielsweise möglich geworden, dass mehrere Personen |
| 209 | zusammen online an ein und demselben Text arbeiten, indem |
| 210 | sie Wikis, Etherpads oder ähnliche Dienste nutzen. Während |
| 211 | Wikis asynchron editiert werden, erlauben Etherpads sogar |
| 212 | ein synchrones Arbeiten am Text. So wird ein raum- und |
| 213 | zeitübergreifendes Arbeiten möglich, aber beispielsweise |
| 214 | auch die gezielte Einbindung von externem Fachwissen. |
| 215 | |
| 216 | Sofern Unternehmen und Organisationen bei der Nutzung |
| 217 | solcher Technik jedoch externe Dienstleistungsangebote in |
| 218 | Anspruch nehmen, gewinnt die Frage an Bedeutung, wem das auf |
| 219 | diese Weise gemeinsam erstellte Werk gehört. Den unmittelbar |
| 220 | Beteiligten? Oder dem Plattformanbieter? Letztlich ist dies |
| 221 | eine urheberrechtliche Frage. |
| 222 | |
| 223 | Grundsätzlich spielen dabei die allgemeinen |
| 224 | Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters eine große Rolle. |
| 225 | So lassen sich Diensteanbieter in der Regel umfangreiche |
| 226 | Lizenzen zur Verwendung des auf ihren Plattformen |
| 227 | bearbeiteten Materials einräumen. Einerseits benötigen sie |
| 228 | solche Rechte, um die Dienste überhaupt anbieten zu können. |
| 229 | Ohne die urheberrechtlichen Nutzungsrechte wäre es |
| 230 | beispielsweise nicht legal, Kopien von nutzergenerierten |
| 231 | Inhalten auf den eigenen Servern zu speichern. Andererseits |
| 232 | gehen die konkreten Formulierungen entsprechender AGB meist |
| 233 | weit über diesen Zweck hinaus. Dasselbe gilt für zumeist |
| 234 | ausgesprochen weit formulierte Haftungsfreistellungen und |
| 235 | für Sanktionen, die sich Diensteanbieter für den Fall |
| 236 | vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverstöße ihrer |
| 237 | Nutzer vorbehalten. Verständlicherweise haben die |
| 238 | Diensteanbieter ein Interesse daran, sich für den Fall von |
| 239 | Rechtsstreitigkeiten abzusichern, also beispielsweise für |
| 240 | Urheberrechtsverletzungen oder andere Verstöße gegen |
| 241 | geltendes Recht nicht haftbar gemacht zu werden. Zugleich |
| 242 | können solche AGB die Freiheit der Nutzer im Umgang mit den |
| 243 | eigenen Inhalten beträchtlich einschränken. Daher erscheint |
| 244 | fraglich, inwiefern die genannten AGB in dieser Form |
| 245 | rechtlich zulässig sind. |
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