Viele Datenschutzhinweise auf Internetauftritten haben keinen größeren Zweck. So ist nicht sicher zu prüfen, welche Daten der Anbieter nun tatsächlich speichert. Daher kann er in diesen Richtlinien problemlos lügen. Anbieter haben die Möglichkeit, ihre Daten automatisch löschen zu lassen oder verschlüsselt zu speichern, sodass sie vor polizeilichen Prüfungen geschützt sind.
Auch ist es unnötig auf Daten hinzuweisen, die schon gespeichert wurden, wenn nur die Startseite und die Datenschutzerklärung gelesen wurden, weil der Besucher des Internetauftritts schließlich keine Möglichkeit mehr hat, die Speicherung zu verhindern.
Stattdessen sollte der Benutzer um Zustimmung gefragt werden, wenn seine Daten an andere Anbieter weitergegeben werden. Dies lässt sich nämlich besser prüfen. Außerdem sollten die Daten erst nach der Zustimmung weitergeben werden.